Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen

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Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen – Die Berliner Bevölkerung tritt zum Volksentscheid an. Es geht um die Frage: Enteignung von Wohnungsunternehmen. Sollen nach dem Willen der Berliner Bürger die „großen Wohnungsunternehmen“ enteignet werden? Der Berliner Senat hat nach rbb-Informationen seine Stellungnahme zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ beschlossen.

Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen
Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen

Volksentscheid – Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“

Sollte der der Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Erfolg haben, muss sich der nächste Senat in Berlin nach Überzeugung der Berliner Linke an die Umsetzung der Enteignung machen. Die Abstimmung darüber, ob Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung enteignet werden sollen, ist parallel zur Bundes- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September geplant.

Kein Thema für Koalitionsverhandlungen

Der Spitzenkandidat der Linken – Klaus Lederer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur“Dass der neue Senat, wenn der Volksentscheid Erfolg hat, ein entsprechendes Gesetz erarbeiten muss, ist ganz klar. Das sei kein Thema für Koalitionsverhandlungen. Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass ein Volksentscheid, wenn er Erfolg hatte, umgesetzt wird. Das erwarte ich von jeder Regierung. Seriöse Politik muss einen solchen Auftrag umsetzen. Das kann gar nicht mehr Verhandlungsgegenstand sein“. Allerdings: Rechtlich ist der Senat nicht daran gebunden, die Pläne der Initiative umzusetzen.

Klaus Lederer: „Das Grundgesetz lässt die Vergesellschaftung von Grund und Boden zu. Da Artikel 15 des Grundgesetzes aber noch nie angewendet wurde, ist eine sehr gründliche Arbeit an solch einem Gesetzentwurf nötig, um einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung wenig Angriffsfläche zu bieten.“

Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen

Die Initiative setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“, also gegen eine Milliardenentschädigung – aber unter Verkehrswert – zu enteignen. Rund 240 000 Wohnungen in der Hauptstadt sollen danach in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.

Oppositionsparteien und Immobilienwirtschaft lehnen das ab, die SPD ebenfalls. Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch (52) hat die Enteignung von Wohnraum kürzlich als „ultima ratio“, also als letztes Mittel bezeichnet – dabei aber angekündigt, im Volksentscheid mit Ja zu stimmen.

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5 KOMMENTARE

  1. Am 26. September wird in Berlin darüber abgestimmt, ob Wohnungseigentümer enteignet werden sollen. Eine Bürgerinitiative führt diese Abstimmung herbei.

    Die regierenden Parteien im Abgeordnetenhaus sollen darauf antworten, um dem Bürger Orientierung zu bieten. So war es bei allen Volksabstimmungen in der Vergangenheit. Doch jetzt konnten sich SPD, Grüne und Linke nicht einigen. Also verweigern sie die Stellungnahme, die nach dem Abstimmungsgesetz (§ 30) vorgesehen ist.​

  2. Immobilienfirmen sollen in Berlin enteignet werden. „Rattenfänger“ trommeln und heizen die Stimmung an, wie es Gunnar Schupelius nannte. Was steckt dahinter?

    Berlin will seinen Wohnungsmangel nach der Bundestagswahl nicht durch Neubauten lösen. Stattdessen sollen Vermieter, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, enteignet werden. Dafür trommelt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

    Mit „Ja“ oder „Nein“ können Berliner Bürger am 26. September darüber in einem Volksentscheid abstimmen, parallel zur Wahl des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses. Wenn mindestens 613.000 Berliner „Ja“ ankreuzen, wäre der Volksentscheid erfolgreich.

    Die Überlegungen der IL anderswo klingen ähnlich wie in Berlin. „Wie verdrängen wir Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. auch aus Hamburg, Köln, Leipzig und Frankfurt?“. Dabei bleibt es jedoch nicht. Überlegt wird auch: „Wie lassen sich RWE und Co. enteignen?

  3. 57,2 Prozent der Berliner haben beim Volksentscheid für die Enteignung von großen Vermietern wie „Deutsche Wohnen“ gestimmt. 38,3 Prozent dagegen. Das geht aus der Auszählung der Hälfte der abgegebenen Stimmen hervor. 2,45 Millionen Berliner durften abstimmen.

    Aber der Volksentscheid is schnurz piepe, man hätte es auch lassen können. Es ist nur eine Aufforderung an den neuen Senat, ein Enteignungsgesetz zu entwerfen. Rechtlich unverbindlich.

  4. Bestürzung löste der Ausgang des Berliner Volksentscheids aus: Fast 57 Prozent der Berliner haben dafür gestimmt, Wohnungskonzerne, die mehr als 3000 Wohneinheiten verwalten, zu enteignen und ihre Bestände in Gesellschaftseigentum überführen. Der Entscheid entfaltet zwar keine bindende Wirkung, das Land Berlin müsste zunächst ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das zuvor die parlamentarischen Prozesse zu durchlaufen hätte. Aber das Ergebnis des Volksentscheids zeigt eine problematische Stimmungslage auf.

    Die geforderte Enteignung von mehr als 240.000 Wohnungen müsste laut Senat mit bis zu 36 Milliarden Euro entschädigt werden.

    Am 27. September 2021 teilte der Wohnungskonzern Vonovia mit, inzwischen über einen Aktienanteil an der Deutsche Wohnen von rund 50,5 Prozent zu verfügen. Damit übernimmt Vonovia mehr und mehr das Sagen und kann die seit vielen Jahren geplante Fusion weiter vorantreiben. Die Parallelität der Ereignisse zeigt, dass jedenfalls Vonovia nicht davon ausgeht, dass das Enteignungsverlangen Gesetzeskraft erlangen wird.

  5. Michael Schick, Präsident, Immobilienverband Deutschland (IVD) sagt zum Volksentscheid:
    „Die Ziele des Volksentscheids können nicht verfassungskonform in ein Gesetz überführt werden. Die Initiative verstößt aus Sicht des IVD gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung. Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes lässt sich ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen. Zudem hat das Land Berlin aus Sicht des IVD dazu keine Gesetzgebungskompetenz.“

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