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Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen
Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen

Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen – Die Berliner Bevölkerung tritt zum Volksentscheid an. Es geht um die Frage: Enteignung von Wohnungsunternehmen. Sollen nach dem Willen der Berliner Bürger die „großen Wohnungsunternehmen“ enteignet werden? Der Berliner Senat hat nach rbb-Informationen seine Stellungnahme zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ beschlossen.

Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen
Volksentscheid über Enteignung von Wohnungsunternehmen

Volksentscheid – Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“

Sollte der der Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Erfolg haben, muss sich der nächste Senat in Berlin nach Überzeugung der Berliner Linke an die Umsetzung der Enteignung machen. Die Abstimmung darüber, ob Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung enteignet werden sollen, ist parallel zur Bundes- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September geplant.

Kein Thema für Koalitionsverhandlungen

Der Spitzenkandidat der Linken – Klaus Lederer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur“Dass der neue Senat, wenn der Volksentscheid Erfolg hat, ein entsprechendes Gesetz erarbeiten muss, ist ganz klar. Das sei kein Thema für Koalitionsverhandlungen. Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass ein Volksentscheid, wenn er Erfolg hatte, umgesetzt wird. Das erwarte ich von jeder Regierung. Seriöse Politik muss einen solchen Auftrag umsetzen. Das kann gar nicht mehr Verhandlungsgegenstand sein“. Allerdings: Rechtlich ist der Senat nicht daran gebunden, die Pläne der Initiative umzusetzen.

Klaus Lederer: „Das Grundgesetz lässt die Vergesellschaftung von Grund und Boden zu. Da Artikel 15 des Grundgesetzes aber noch nie angewendet wurde, ist eine sehr gründliche Arbeit an solch einem Gesetzentwurf nötig, um einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung wenig Angriffsfläche zu bieten.“

Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen

Die Initiative setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“, also gegen eine Milliardenentschädigung – aber unter Verkehrswert – zu enteignen. Rund 240 000 Wohnungen in der Hauptstadt sollen danach in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.

Oppositionsparteien und Immobilienwirtschaft lehnen das ab, die SPD ebenfalls. Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch (52) hat die Enteignung von Wohnraum kürzlich als „ultima ratio“, also als letztes Mittel bezeichnet – dabei aber angekündigt, im Volksentscheid mit Ja zu stimmen.

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Thomas Breithaupt

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