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Vergesellschaftung in Berlin: Rot-Grün-Rot einigt sich auf Enteignungspläne für 150.000 Wohnungen

Von Ronald Ackermann · · 6 Min. Lesezeit

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Vergesellschaftung in Berlin

SPD, Grüne und Linke haben ihre Sondierungen in Berlin erfolgreich abgeschlossen und einen weitreichenden Kompromiss zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vereinbart.

„Mit der Einigung zur Vergesellschaftung wird aus einer langjährigen politischen Forderung ein konkretes Regierungsprojekt. Entscheidend wird nun sein, wie Berlin die Milliardenfinanzierung mit bezahlbaren Mieten, Investitionen und soliden öffentlichen Finanzen verbindet.“ Redaktion Berlinjournal

Rund 150.000 Wohnungen könnten betroffen sein. Die geschätzten Entschädigungskosten liegen bei 16 Milliarden Euro. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Mitte 2028 vorgelegt werden. Doch die Finanzierung und die rechtliche Umsetzung bleiben anspruchsvoll.

Berlin, 17. Oktober 2026. Die Hauptstadt steht vor einer wohnungspolitischen Weichenstellung. Nach intensiven Sondierungsgesprächen haben sich Linke, SPD und Grüne auf einen gemeinsamen Weg zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände verständigt. Am Samstagnachmittag präsentierten die Verhandlungsspitzen ihre Ergebnisse.

Damit ist eine zentrale Hürde auf dem Weg zu einer möglichen rot-grün-roten Landesregierung überwunden. Die formellen Koalitionsverhandlungen müssen allerdings noch durch die zuständigen Parteigremien genehmigt werden.

Vergesellschaftung in Berlin

Neue Grenze: Erst ab 10.000 Wohnungen soll vergesellschaftet werden

Die wichtigste Änderung betrifft den Umfang der geplanten Vergesellschaftung. Während die Linke bislang eine Grenze von 3.000 Wohnungen verfolgt hatte, sieht der neue Kompromiss einen Schwellenwert von 10.000 Berliner Wohnungen vor. Private Wohnungskonzerne sollen diesen Grundbestand behalten dürfen. Nur darüber hinausgehende Bestände sollen gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden.

Nach bisherigen Berichten könnten rund 150.000 Wohnungen betroffen sein. Zu den großen Marktteilnehmern, deren Bestände im Zusammenhang mit den Plänen genannt werden, gehören Vonovia, Heimstaden, LEG Immobilien, Covivio, TAG Immobilien und Grand City Properties. Welche Gesellschaften in welchem Umfang tatsächlich betroffen wären, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen sollen ausgenommen werden. Gleiches gilt für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet wurden oder künftig entstehen. Diese Ausnahmen sollen die Interessen bestehender gemeinwirtschaftlicher Eigentümer schützen und Anreize für den Wohnungsneubau erhalten.

16 Milliarden Euro Entschädigung im Gespräch

Mit der politischen Einigung rückt die Finanzierungsfrage noch stärker in den Mittelpunkt. Nach Informationen der BILD wird für die Vergesellschaftung der rund 150.000 Wohnungen eine Entschädigungssumme von etwa 16 Milliarden Euro genannt. Diese Zahl ist als derzeitige Planungsschätzung einzuordnen. Eine abschließende gesetzliche Entschädigungsregelung oder verbindliche Finanzierung liegt bislang nicht vor.

Die Linke hatte bereits angekündigt, das Vorhaben durch Kredite oder Schuldverschreibungen finanzieren zu wollen. Die hierfür notwendigen Mittel sollen nach ihrer Vorstellung aus den Mieteinnahmen der übernommenen Wohnungsbestände erwirtschaftet werden. Ein solches Modell ähnelt grundsätzlich der kreditfinanzierten Übernahme von Immobilien durch private Investoren.

Für die langfristige Tragfähigkeit wären allerdings neben der Entschädigungshöhe insbesondere die Finanzierungskosten, die laufenden Betriebsausgaben sowie Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung entscheidend. Offen bleibt außerdem, welche Garantien oder finanziellen Verpflichtungen das Land Berlin gegebenenfalls übernehmen müsste.

Vergesellschaftung frühestens ab 2029 angestrebt

Die Sondierungspartner streben an, bis Mitte 2028 eine gesetzliche Grundlage für die konkrete Vergesellschaftung vorzulegen. Die tatsächliche Überführung von Wohnungsbeständen wird nach den aktuellen politischen Planungen frühestens für 2029 erwartet. Rechtsgrundlage wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Die Anwendung dieses Verfassungsartikels auf große private Wohnungsbestände ist bislang ohne praktisches Vorbild.

Zusätzliche rechtliche Unsicherheit entsteht durch Pläne der Bundesregierung, die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände auf Bundesebene gesetzlich zu verhindern. Die Berliner Einigung bedeutet deshalb noch nicht, dass Wohnungen bereits enteignet werden können. Erforderlich wären ein wirksames Gesetz, dessen Umsetzung sowie voraussichtlich die Klärung grundlegender verfassungsrechtlicher Fragen.

Rot-Grün-Rot vereinbart weitere Maßnahmen für Mieter

Neben der Vergesellschaftung enthält die Sondierungseinigung weitere wohnungspolitische Vorhaben. Für die rund 400.000 Haushalte in landeseigenen Wohnungen wurde eine Begrenzung jährlicher Mietsteigerungen auf maximal zwei Prozent angekündigt. Die mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin Elif Eralp stellte bezahlbares Wohnen in den Mittelpunkt der politischen Zielsetzung.

Für den Berliner Wohnungsmarkt würde eine Umsetzung der Vorhaben bedeuten, dass sowohl große private Bestände als auch landeseigene Wohnungsunternehmen künftig unter veränderten politischen Rahmenbedingungen wirtschaften könnten.

Der politische Durchbruch ist noch kein Koalitionsvertrag

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sondierungen haben die drei Parteien ihre grundsätzliche Bereitschaft zu gemeinsamen Regierungsverhandlungen dokumentiert. Die Zustimmung der Parteigremien steht jedoch noch aus. Bei den Grünen soll die entsprechende Beratung bereits in der kommenden Woche stattfinden. Die Linke hat einen Landesparteitag für den 31. Oktober vorgesehen. Stimmen die zuständigen Gremien zu, könnten die eigentlichen Koalitionsverhandlungen Anfang November beginnen. Auch innerhalb der beteiligten Parteien bestehen weiterhin unterschiedliche politische Auffassungen. Die endgültige Fassung eines Koalitionsvertrages ist deshalb noch offen.

Was bedeutet die Einigung für Berliner Mieter und Investoren?

Für Berliner Mieter bietet die politische Verständigung zunächst eine klarere Perspektive auf die wohnungspolitischen Ziele einer möglichen neuen Landesregierung. Unmittelbare Veränderungen bestehender Mietverträge ergeben sich aus dem Sondierungspapier jedoch nicht. Für Immobilienunternehmen und Investoren gewinnt insbesondere die neue Schwelle von 10.000 Wohnungen an Bedeutung. Auch die Ausnahme für nach 2020 entstandene Neubauten ist für künftige Investitionsentscheidungen relevant.

Für den Berliner Landeshaushalt bleibt die zentrale wirtschaftliche Frage bestehen:

Lässt sich die Vergesellschaftung langfristig aus den Einnahmen der betroffenen Wohnungen finanzieren, ohne andere öffentliche Investitionen zu beeinträchtigen?

Fazit: Berlin hat sich auf einen politischen Weg verständigt

Die Einigung vom 17. Oktober 2026 ist ein wichtiger Schritt in der Berliner Regierungsbildung. Erstmals haben sich SPD, Grüne und Linke im Rahmen ihrer gemeinsamen Sondierungen auf Eckpunkte einer Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände verständigt. Mit der neuen Schwelle von 10.000 Wohnungen, den Ausnahmen für Neubauten und dem vorgesehenen Zeitplan erhält das Vorhaben deutlich konkretere Konturen.

Ob daraus tatsächlich ein rechtswirksames Vergesellschaftungsgesetz wird, hängt nun von den Koalitionsverhandlungen, den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und einem tragfähigen Finanzierungskonzept ab.

Berlin hat damit eine politische Grundsatzentscheidung vorbereitet. Die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung steht noch bevor.

 

Ist die Enteignung jetzt beschlossen?

Nein. Die Parteien haben sich im Rahmen ihrer Sondierungen auf gemeinsame Eckpunkte verständigt. Ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz wurde noch nicht beschlossen.

Wie viele Wohnungen wären betroffen?

Nach aktuellen Medienberichten könnten rund 150.000 Wohnungen unter die geplanten Regelungen fallen.

Welche Unternehmen sollen betroffen sein?

Die Regelung soll große private Wohnungskonzerne erfassen. Vorgesehen ist eine Freigrenze von 10.000 Berliner Wohnungen je betroffenem Unternehmen.

Wie hoch sind die Kosten?

Aktuell wird eine Entschädigungssumme von rund 16 Milliarden Euro genannt. Die genaue Höhe ist noch offen.

Wer soll die Enteignungen bezahlen?

Die Linke setzt auf ein kreditfinanziertes Modell mit Rückzahlung aus den laufenden Mieteinnahmen. Die konkrete Finanzierung ist noch nicht abschließend vereinbart.

Wann könnte die Vergesellschaftung beginnen?

Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird bis Mitte 2028 angestrebt. Eine Umsetzung könnte nach den derzeitigen Planungen frühestens 2029 erfolgen

Quellen

Redaktionsstand: 17. Oktober 2026, 18:30 Uhr

Hinweis: Der Beitrag gibt den Stand der politischen Sondierungsvereinbarung wieder. Er beschreibt keine bereits rechtswirksam beschlossene Vergesellschaftung.

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