Reportage
Schweizer stimmen heute über Sofort-Rauswurf krimineller Ausländer ab

„Endlich Sicherheit schaffen!“, fordert die rechtsnationale Schweizerische Volkspartei (SVP). Erst im vergangenen Oktober hat sie erneut die Parlamentswahl gewonnen.
Die rund fünf Millionen wahlberechtigten Eidgenossen sollen heute per Volksentscheid abstimmen: Sollen straffällig gewordene Nichtschweizer automatisch des Landes verwiesen werden? Raus mit den „schwarzen Schafen“, ohne Wenn und Aber – und ohne dass Richter bei eventuellen Härtefällen eine Ausnahme verfügen dürften?
„Das wäre das härteste Ausländergesetz Europas“, urteilt die Huffingon Post.
Die Schweizer würden sich damit mehr trauen als die Deutschen mit dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Asylpaket II.
Vor dem Aslypaket II bedurfte es in Deutschland einer sehr schweren Straftat, um aus Deutschland ausgewiesen zu werden.
Diese Schwelle wurde nun herabgesetzt. Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas haben sich darauf geeinigt, dass Flüchtlinge ihren Status als schutzbedürftig verlieren, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden. Besonders schwerwiegend sind zudem Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum (also Raub oder Ladendiebstahl) sowie bei Angriffen auf Polizisten. Hier soll eine Ausweisung auch unabhängig von Strafhöhe oder einer Bewährung möglich sein. Ob diese Verschärfungen vor Gerichten Bestand haben, ist umstritten.
Zu beachten ist jedoch: Ausweisungen erfolgen erst nach Abschluss langwieriger Verfahren. Zunächst muss ein Straftäter rechtskräftig, also auch durch mehrere Instanzen hinweg, verurteilt sein. Dann muss sein Ausweisungsverfahren abgeschlossen sein – auch hier inklusive zweier vorgesehener Instanzen. Und mit der Ausweisung sind Menschen noch lange nicht außer Landes.
Es gibt eine Reihe üblicher Gründe, die eine Abschiebung – also die Zwangsausreise – verhindern können: Krankheit, Verlust der Ausweisdokumente, eine unsichere Lage im Herkunftsland etwa. Bis ein krimineller Ausländer ausgereist ist, können auch nach der Verschärfung Jahre vergehen.
In der Schweiz dagegen sollen mit der sogenannten „Durchsetzungsinitiative“, über die die Schweizer nun per Volkssentscheid abstimmen sollen, Ausländer bei schweren Verbrechen unabhängig vom Strafmaß sofort ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Dazu sollen neben Mord und Totschlag auch Drogenhandel und sexuelle Nötigung, aber auch schon Sozialmissbrauch zählen. Ebenfalls auszuweisen wären Wiederholungstäter bei leichteren Straftaten – darunter einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Drohungen gegen Beamte.
Gelten soll das auch für in der Schweiz geborene und aufgewachsene Nachkommen von Einwanderern, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft haben, sogenannte Secondos. Bislang können Richter in Härtefällen von Ausweisungen absehen. Mit der SVP-Initiative würden jedoch Einzelfallprüfungen und die Abwägung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung weitgehend entfallen.
Gegner der Initiative machen geltend, dass dies gegen europäische Rechtsgrundsätze verstoße. Zu diesen habe sich die Schweiz im Rahmen bilateraler Verträge mit der EU bekannt.


