Reportage
Oberverwaltungsgericht gegen generelles Asyl für alle Syrer
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat einem syrischen Flüchtling das Asyl verweigert. Anders als die meisten Gerichte zuvor vertritt das OVG die Auffassung, dass nicht jeder Syrer bei einer Rückkehr in seine Heimat gefährdet ist.

Gestern berichteten wir über ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Demnach haben alle syrischen Flüchtlinge ein Anrecht auf volles Asyl. Denn ihnen drohe bei einer Rückkehr in ihre Heimat Folter. Diese Auffassung hatten bisher alle deutschen Verwaltungsgerichte vertreten.
Doch am Mittwoch hat nun erstmals ein Oberverwaltungsgericht in dieser Frage entschieden. Und es hat die Klage einer jungen Syrerin auf Asyl zurückgewiesen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtgegeben. Dieses erste OLG-Urteil kann weitreichende Folgen haben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das BAMF hatte der Syrerin kein Asyl gewährt, sondern lediglich den subsidiären Schutz für ein Jahr. Ein Familiennachzug wäre damit nicht möglich gewesen. Daher klagte die Syrerin beim Verwaltungsgericht Schleswig. Dieses hob den BAMF-Bescheid auf und erkannte der Syrerin den vollen Schutzstatus zu.
Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen generelles Asyl für alle Syrer
Doch die Asylbehörde ging in Berufung beim Oberverwaltungsgericht – mit Erfolg. „Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte“, zitiert FOCUS die Vorsitzende Richterin am OVG Schleswig, Uta Strzyz.
Doch Flüchtlinge hätten nur dann Anspruch auf Asyl, wenn ihnen bei einer Rückkehr politische Verfolgung, Festnahme oder Folter droht. Alle mit dieser Frage befassten Verwaltungsgerichte hatten dies zuvor anders gesehen und tausenden klagenden syrischen Flüchtlingen Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht urteilte unter Berufung auf schriftliche Stellungnahmen von Auswärtigem Amt und Orient-Institut, dass es „keine Kenntnisse“ über systematische Befragungen gebe. Daher müsse jeder syrische Flüchtling seine politische Verfolgung selbst nachweisen. So hatte auch das BAMF argumentiert.
An Verwaltungsgerichten bundesweit gibt es mehr als 32.000 Verfahren zum „subsidiären Schutz“. In drei Viertel der 3.490 bereits entschiedenen Verfahren haben die Gerichte für die Flüchtlinge entschieden. Das könnte mit dieser obergerichtlichen Entscheidung nun anders werden.


