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NPD darf in Berlin nicht an Bundestagswahl teilnehmen

Von Thomas Breithaupt · · 1 Min. Lesezeit

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Die NPD ist in Berlin von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen worden. (Screenshot: YouTube)
Die NPD ist in Berlin von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen worden. (Screenshot: YouTube)

Der Bundeswahlausschuss hat eine Beschwerde der NPD gegen eine Entscheidung des Landeswahlausschusses zurückgewiesen. Damit ist die Partei in Berlin von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen.

Die NPD ist in Berlin von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen worden. (Screenshot: YouTube)
Die NPD ist in Berlin von der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen worden. (Screenshot: YouTube)

Wegen eines Verfahrensfehlers bei der NPD Reinickendorf-Mitte darf die Partei in Berlin nicht an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen. Die Beschwerde der NPD gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses wurde am Donnerstag vom Bundeswahlausschuss zurückgewiesen.

Die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung seien nicht eingehalten worden, zitiert die B.Z. den Bundeswahlleiter Dieter Sarreither. Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, wo die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt.

Eigentlich hätte die Wahl der Delegierten frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen. Das entspricht der vorgeschriebenen Frist von 29 Monaten nach der vorherigen konstituierenden Sitzung des Bundestags. Doch bei der NPD Reinickendorf-Mitte hatte die Delegiertenwahl schon im Februar 2016 stattgefunden.

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