Reportage
Nach Modernisierung steigen die Mieten um 42 Prozent
Um Mieten stärker erhöhen zu können, müssen Vermieter in Berlin Modernisierungen durchführen. Doch diese führen zu Mieterhöhungen von im Schnitt 42 Prozent. In jedem siebten Fall verdreifachte sich die Miete sogar.

Wenn Berlins Vermieter die Mieten erhöhen wollen, dann sind sie gesetzlich dazu gezwungen, Modernisierungen durchzuführen. Doch diese sind oft teuer und müssen noch zusätzlich vom Mieter getragen werden. In der Folge kommt es zu massiven Mieterhöhungen.
Der Berliner Mieterverein hat bei 200 Modernisierungen die aufgewendeten Baukosten und die anschließende Mietentwicklung untersucht. In den untersuchten Fällen stiegen die Mieten durch die Modernisierung um fast 42 Prozent. In jedem siebten Fall verdreifachte sich die Miete sogar.
Zwar liegt die gesetzliche Mietpreisbremse bei zehn Prozent. Doch sind Modernisierungen davon ausgenommen. Zudem kann der Vermieter auch noch die Kosten der Modernisierung auf die Mieter umlegen.
„Wir beobachten immer häufiger, dass viele Modernisierungen rein dem Zweck dienen, das Mietsteigerungspotential abzugreifen“, sagt die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher gegenüber FOCUS.
Modernisierungen bringen keine Energieerspanis
Theoretisch sollen die Mieter bei einer Modernisierung einen Teil der Mieterhöhung über die gewonnene Energieersparnis wieder hereinbekommen, etwa über niedrigere Heizkosten. Doch laut Mieterverein funktioniert dies in Realität nicht.
Nur bei einem sehr kleinen Teil der untersuchten Fälle sei überhaupt eine Verringerung des Energieverbrauchs messbar gewesen. Dies habe sich auf maximal 200 Euro im Jahr belaufen, was gerade mal der Mieterhöhung in einem Monat entspricht.
Die Vermieter scheinen zu ahnen, dass die Modernisierungsmaßnahmen kaum eine Energieersparnis bringen. Denn in praktisch allen Fällen stellen sie auch nach der Modernisierung unverändert die alten Vorauszahlungen für die Heizkosten in Rechnung.
Als Mittel gegen die extremen Mietsteigerungen fordern Mieterverein und Berliner Senat die Abschaffung des Paragrafen 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regel aus den 70er-Jahren macht Preissteigerungen bei Modernisierungsmaßnahmen überhaupt erst möglich.


