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SPD und Grüne wollen Migranten Wahlrecht geben

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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SPD Grüne Migranten NRW kommunales Wahlrecht
Wenn Migranten wählen dürften, so wäre das für ihre Integration in Deutschland „ein ganz wesentlicher Aspekt“, sagen SPD und Grüne in NRW. (Screenshot: YouTube)

Im rot-grünen Nordrhein-Westfalen sollen bald alle Migranten ein kommunales Wahlrecht erhalten. Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Piratenpartei haben eine entsprechende Änderung der Verfassung beantragt.

SPD Grüne Migranten NRW kommunales Wahlrecht
Wenn die Migranten wählen dürften, so wäre das für ihre Integration in Deutschland „ein ganz wesentlicher Aspekt“, sagen SPD und Grüne in NRW. (Screenshot: YouTube)

Nach den Plänen von SPD, Grünen und Piratenpartei sollen bald alle Migranten in Nordrhein-Westfalen das kommunale Wahlrecht erhalten. In einem gemeinsamen Antrag fordern die drei Landtagsfraktionen eine entsprechende Änderung der Verfassung.

Bisher dürfen nur EU-Ausländer an den Kommunalwahlen teilnehmen. Doch nun hat der Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags empfohlen, dass das Parlament dies ändert. Eine ähnliche Empfehlung hatten zuvor auch schon der Kommunalausschuss und der Integrationsausschuss getroffen.

In der Beschlussempfehlung nach der zweiten und abschließenden Beratung und Abstimmung des Gesetzes zur Änderung der NRW-Verfassung für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer (16/13314) im Hauptausschuss am 9. Februar 2017 heißt es:

Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN sprachen sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, aus.

Die Teilhabe und Partizipation der Menschen, die als Einwohner in den jeweiligen Gemeinden ihren Lebensmittelpunkt hätten, sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt.

Die Einführung des kommunalen Wahlrechts entspräche nicht nur dem Wunsch dieser Menschen auf Mitwirkung in den Selbstverwaltungsorganen, sondern die Einführung sei auch inhaltlich geboten.

Die Fraktion der CDU sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Die CDU verfolge das Ziel, die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland zu integrieren; die doppelte Staatsbürgerschaft und die Einführung eines kommunalen Wahlrechts, sei für die CDU nicht der richtige Ansatz.

Die Fraktion der FDP machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend; eine Regelung könne mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf Bundesebene getroffen werden.

Das Wahlrecht für Migranten ohne deutschen Pass entspricht der Forderung einer Kommission unter der Leitung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz. Diese fordert jedoch gleichzeitig einen leichteren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft.

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Thomas Breithaupt

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