Reportage
Merkel erlaubt Prozess gegen Jan Böhmermann
Auf Jan Böhmermann kommt ein Verfahren wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan zu. Die Türkei hatte von der Bundesregierung eine Strafverfolgung verlangt.

Die Bundesregierung hat dem Verlangen der Türkei stattgegeben, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan anzuordnen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag mit.
Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB), berichtet SPON. Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Wenn Verleumdung im Spiel ist, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Angela Merkel bestätigte, dass es im Hinblick auf die Entscheidung Uneinigkeit in der Koalition gab. Kanzleramt und Auswärtiges Amt hätten sich in den vergangenen Tagen nicht auf eine gemeinsame Linie zu dem Begehren der türkischen Regierung einigen können.
Die Bundeskanzlerin Merkel sagte, dass Paragraf 103 bis zum Jahr 2018 abgeschafft wird. Zudem forderte sie das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit auch von der Türkei ein. „Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. […] In ihm gilt die Unschuldsvermutung.“ Nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort.
In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Jan Böhmermann im ZDF den türkischen Präsidenten beleidigt. Er sagte, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Jan Böhmermann bestraft wird.


