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Reportage

Chef der Innenministerkonferenz will WhatsApp abhören

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Klaus Bouillon WhatsApp abhören
Nach Ansicht von Klaus Bouillon muss die neue Behörde Zitis auch WhatsApp abhören können.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Klaus Bouillon (CDU) sollte die im Aufbau befindliche Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp abhören.

Klaus Bouillon WhatsApp abhören
Nach Ansicht von Klaus Bouillon muss die neue Behörde Zitis auch WhatsApp abhören können.

Im Kampf gegen Kriminelle haben die Sicherheitsbehörden derzeit keinen Zugriff auf Messenger-Dienste wie WhatsApp. Daher fordert nun Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU) rechtliche Möglichkeiten, um die Messenger-Dienste zu überwachen.

„Wir brauchen ein Gesetz, das diese zur Auskunft verpflichtet“, zitiert die Welt den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Die Messenger-Dienste sind nun auch Thema beim Treffen der Innenminister von Bund und Ländern am Dienstag und Mittwoch in Saarbrücken.

So will Klaus Bouillon WhatsApp abhören

„Da müssen wir jetzt eine staatliche Stelle gründen, damit unsere Leute das knacken und wir somit die Straftäter verfolgen können“, sagte Klaus Bouillon. Derzeit die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) im Aufbau.

„Diese Behörde soll uns Werkzeuge an die Hand geben, damit wir die Täter ermitteln“, so der saarländische Innenminister weiter. Seiner Ansicht nach reicht es nicht aus, die Firmen wie WhatsApp zur Kooperation zu zwingen.

Vielmehr solle Zitis selbst in die Lage sein, die Kommunikation abzuhören und mitzulesen. Die entsprechenden Techniken solle die neue Behörde dann der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stellen.

Gegen „überzogenes Datenschutzrecht“

Natürlich müssten Persönlichkeitsrechte geschützt werden, so Klaus Bouillon. Doch wenn jemand beschuldigt werde, so müsse man auch ermitteln können. „Was nutzt mir aber Datenschutz, wenn ich tot bin?“

Die Dauer der Vorratsdatenspeicherung muss nach Ansicht des Ministers verlängert werden. „Vier beziehungsweise zehn Wochen. In der Zeit kann man komplexe Sachverhalte gerade im Bereich der organisierten Kriminalität oder des Terrorismus nicht ermitteln.“

Bereits im August hatten die Innenminister der Union in einer Berliner Erklärung das „überzogene Datenschutzrecht“ angeprangert. Sicherheitsbehörden würden zum Teil unverhältnismäßig eingeschränkt.

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