Reportage
6 Millionen Hartz-IV-Empfänger trotz niedriger Arbeitslosigkeit
Aktuell 5,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger verlassen sich bei Miete und Existenzminimum auf ein Bürokratiemonster. Trotz niedriger offizieller Arbeitslosenzahlen geht die Zahl der Langzeit-Empfänger kaum zurück.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 haben mindestens 14,5 Millionen Menschen in Deutschland schon mindestens einmal Leistungen bezogen. Rund zehn Millionen der bisherigen Leistungsempfänger waren erwerbsfähig. Weitere 4,4 Millionen Leistungsempfänger waren Kinder unter 15 Jahren.
Aktuell beziehen 5,9 Millionen Menschen Hartz IV, zitiert SPIEGEL ONLINE aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken. Davon sind 4,3 Leistungsempfänger erwerbsfähig. Weitere 1,6 Millionen Leistungsempfänger sind nicht erwerbsfähig. Bei ihnen handelt es sich zumeist um Minderjährige.
Der Hartz-IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt derzeit 404 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren liegt er bei 270 Euro. Anfang des kommenden Jahres werden die Regelsätze leicht steigen, auf 409 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 291 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren.
Viele Hartz-IV-Empfänger trotz niedriger Arbeitslosigkeit
Die Zahlen des Sozialministeriums zeigen auch, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Hartz IV und den offiziellen Arbeitslosenzahlen gibt. Denn während die Zahl der Arbeitslosen immer weiter sinkt, steigt die Zahl der neuen Hartz-IV-Empfänger seit 2011. Zuvor war sie Jahr um Jahr immer weiter gesunken.
Allein im Jahr 2015 erhielten 785.000 Menschen zum ersten Mal Hartz IV. Und die Zahl der dauerhaften Hartz-IV-Empfänger geht nicht zurück. Die Zahl der Langzeit-Hartz-IV-Empfänger ist bundesweit von Dezember 2014 bis Dezember 2015 lediglich um 0,8 Prozent auf 2,6 Millionen zurückgegangen.
Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann kritisiert die undurchschaubaren bürokratischen Hürden der Hartz-IV-Bürokratie, welche Millionen Deutsche über sich ergehen lassen mussten, um Miete und Existenzminimum zu erhalten. „Sie haben nachweisen müssen, dass sie über keinerlei Vermögen mehr verfügen.“ Zudem hätten ihnen dabei Sanktionen gedroht.
In den vergangenen Monaten gab es mehrere Verschärfungen der Regeln im Umgang mit Hartz-IV-Empfängern. So können ihr Einkommen und Vermögen seit einigen Monaten deutlich häufiger überprüft werden. Auch wurde die Möglichkeit erheblich ausgeweitet, ausgezahlte Leistungen wegen „sozialwidrigen Verhaltens“ wieder zurückzufordern.


