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Reportage

Regierung plant schärfere Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Regierung plant schärfere Hartz-IV-Sanktionen
Die Bundesregierung plant schärfere Hartz-IV-Sanktionen. (Screenshot: ZDF)
Regierung plant schärfere Hartz-IV-Sanktionen
Die Bundesregierung plant schärfere Hartz-IV-Sanktionen. (Screenshot: ZDF)

Die Bundesregierung plant offenbar eine Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Demnach können sich Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die eine Arbeit aufgeben oder nicht antreten, über einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken.

Wer etwa aus „personenbezogenen Gründen“ gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen dreimonatigen Zahlungssperre belegt werden, berichtet die Tageszeitung neues deutschland in ihrer Ausgabe vom Samstag.

Zusätzlich muss der betroffene Hartz-IV-Empfänger auch einen Kostenersatz leisten „wegen sozialwidrigem Verhalten für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB-II-Leistungen“, schreibt der Jurist Harald Thomé in einer Stellungnahme. Er erwartet, dass die Jobcenter „in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überziehen werden“.

Von einer personenbedingten Kündigung spricht man dann, wenn aufgrund der persönlichen Eigenschaften und mangelnden Fähigkeiten der Zweck des Arbeitsvertrags nicht mehr dauerhaft erreicht werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer die Leistungsverhinderung selbst verschuldet hat oder nicht.

Hartz-IV-Sanktionen kommen zur Unzeit

Während das Arbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD) schärfere Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger plant, fordert es zugleich pro Jahr 500 Millionen Euro mehr für die Integration von Migranten in Deutschland. Die Arbeitsministerin hat diese Forderung diese Woche so begründet: „Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen.“

Doch nun kann offenbar Andrea Nahles das Geld eben doch „bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen“. Auf Nachfrage wollte ein Sprecher des federführenden Bundesarbeitsministeriums die strittigen Punkte nicht dementieren.

Man werde „zum jetzigen Zeitpunkt nicht tief einsteigen […] in die Exegese von Gesetzentwürfen, deren parlamentarische Beratung noch ansteht“, sagte der Sprecher der Tageszeitung neues deutschland. Die Regelungen im Gesetzentwurf würden zu einem späteren Zeitpunkt „auch ausführlich begründet“.

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Thomas Breithaupt

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