Gesetzentwurf: 1 Jahr Haft für Gaffer und Fotografen von Unfall-Opfern

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Am Freitag brachten Berlin und Niedersachsen eine Gesetzesvorlage in den Bundesrat ein, nach der Unfall-Fotografen und Gaffer künftig mit Geldstrafen und bis zu 1 Jahr Haft bestraft werden soll. Außerdem soll das Handy schon beim Versuch für immer konfisziert werden dürfen (Foto: Youtube)
Am Freitag brachten Berlin und Niedersachsen eine Gesetzesvorlage in den Bundesrat ein, nach der Fotografen von Verletzten oder Leichen und Gaffer, die Rettungskräfte behindern, künftig mit Geldstrafen oder bis zu 1 Jahr Haft bestraft werden sollen. Außerdem soll das Handy schon beim Versuch für immer konfisziert werden dürfen (Foto: Youtube)

Noch kann beinahe jeder straffrei Rettungskräften im Weg stehen, lebende oder tote Unfallopfer begaffen, fotografieren oder filmen. Die Bilder landen meist schneller auf Youtube als die Verletzten auf dem OP-Tisch. Das könnte sich bald ändern.

Am Freitag brachte Niedersachsen dazu eine Initiative in den Bundesrat ein. Das Behindern von Rettungskräften sowie das Aufnehmen von Unfallopfern soll demnach mit Geld- und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden.

Außerdem sollen Polizisten die Möglichkeit haben, den Schaulustigen die Handys wegzunehmen – und zwar für immer. Berlin hat sich der Initiative schon angeschlossen.

Das soll auch dann gelten, wenn es beim Versuch von Aufnahmen bleibt. Wird ein beschlagnahmtes Handy nach Paragraf 74 Strafgesetzbuch (Einzug von Tatwerkzeugen) eingezogen, bekäme es der Schaulustige nicht zurück.

Nach derzeitiger Rechtslage ist zudem das Fotografieren oder Filmen gestorbener Unfallopfer nicht strafbar. Das soll sich ändern.

Teil des Gesetzentwurfs ist auch, dass künftig „das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern verstorbener Personen“ unter Strafe stehen soll, was bislang nicht der Fall war.

Das Fotografieren von Hilflosen und anschließend Zur-Schaustellen-Stellen wird ja eigentlich schon jetzt mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs wird unter anderem bestraft, wer „eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“. Doch dazu müsste es eine Anzeige des Unfallopfers oder seiner Angehörigen geben.

Auch Autofahrer, die im Vorbeifahren mit der Handykamera Aufnahmen von einem Unfallort machen, können schon jetzt  zur Kasse gebeten werden. So kostet ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

In Rheinland-Pfalz gilt die Behinderung von Rettungskräften als Ordnungswidrigkeit. Das Katastrophenschutzgesetz von Rheinland-Pfalz sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor.

Die Bundesrats-Initiative von Niedersachsen und Berlin zielt darauf ab, die Gesetzeslage für alle Handy-Benutzer am Unfallort zu verschärfen.

 

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14 KOMMENTARE

  1. Und sobald durch das Gaffen eine Behinderung der Einsatzkraefte eintritt, sollte man ueber eine Organhaftung dieser Tiere in Menschengestalt nachdenken.

    In ihren gesunden Organen besteht m.E. der einzige Wert in den Unwerten.

  2. Prinzipiell finde ich das gut. Aber auch hier: Wann wird das denn verhängt. Wenn in Dt jemand vergewaltigt wird… wann bekommt der denn die Höchststrafe. Wenn man das Gegenüberstellt kommt hier bei 99 % nur ein „Du Du!“ raus…

  3. Rettungskräfte behindern geht gar nicht ! Oder wer möchte dann in der Situation des Opfers sein ? Wer möchte verletzt gefilmt und dann vorgeführt werden ? Was Du nicht willst , was ………….Aber wie bitte ist das Verhältnis der Strafe zu den Vergehen/Verbrechen von unseren „Neubürgern“ ? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen .

  4. Blinder Aktionismus, außer „Verbieten. Verbieten, Verbieten“ fällt dem Verfassungsfeind Maas auch nichts mehr ein. Während Gewalttäter Bewährungsstrafen bekommen sitzen Filesharer und Schwarzfahrer; demnächst auch Gaffer; zu horrenden Allgemeinkosten im Gefängnis. Als ob es nicht genügend Straftatbestände gäbe, die schlimmsten von denen zu sanktionieren.

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