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EU startet Verfahren wegen Flüchtlingsquote

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begründet das Vertragsverletzungsverfahren. Man müsse sich an Beschlüsse halten und Migranten aufnehmen, „auch wenn man dagegen gestimmt hat“. (Screenshot: YouTube)
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begründet das Vertragsverletzungsverfahren. Man müsse sich an Beschlüsse halten und Migranten aufnehmen, „auch wenn man dagegen gestimmt hat“. (Screenshot: YouTube)

Ungarn, Tschechien und Polen weigern sich, die ihnen zugeteilten Migranten aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Daher hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begründet das Vertragsverletzungsverfahren. Man müsse sich an Beschlüsse halten und Migranten aufnehmen, „auch wenn man dagegen gestimmt hat“. (Screenshot: YouTube)
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begründet das Vertragsverletzungsverfahren. Man müsse sich an Beschlüsse halten und Migranten aufnehmen, „auch wenn man dagegen gestimmt hat“. (Screenshot: YouTube)

Ungarn, Tschechien und Polen widersetzen sich der EU und weigern sich hartnäckig, Migranten aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Deshalb hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten eingeleitet, teilte der griechische EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos am Dienstag mit.

Die Kommission macht geltend, dass die drei osteuropäischen Länder auf Grundlage der vereinbarten EU-Quote Migranten hätten aufnehmen müssen. Denn die EU-Länder hatten sich im Herbst 2015 auf die Umverteilung von insgesamt bis zu 160.000 Flüchtlingen geeinigt.

Bislang sind jedoch lediglich 20.000 Menschen aus Griechenland und Italien in andere EU-Staaten umgesiedelt worden. Doch Tschechien hat nur zwölf Migranten aufgenommen, Ungarn und Polen keinen einzigen. Man könne die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen nicht im Stich lassen, sagte Dimitis Avramopoulos.

Nach Ansicht von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ist die vereinbarte Verteilung der Migranten aus Griechenland und Italien eine rechtlich verbindliche Entscheidung. Die Beschlüsse seien „geltendes Recht, auch wenn man dagegen gestimmt hat“, sagte er im Gespräch mit dem SPIEGEL.

Hier geht es um europäische Solidarität, die keine Einbahnstraße sein darf. Da muss sich der Verkehr in beide Richtungen bewegen.

Die Verfahren gegen Ungarn, Tschechien und Polen könnten mit Geldbußen enden. Zwar haben Ungarn und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg dagegen geklagt, Migranten aufnehmen zu müssen. Doch gleichzeitig nehmen sie eine Niederlage in Kauf.

Mitte Mai hatte Polens Innenminister Mariusz Błaszczak gesagt, dass der Schaden für sein Land durch Asylbewerber aus der Dritten Welt „viel schlimmer“ wäre, als eine Strafe aus Brüssel. Nach Ansicht des polnischen EU-Abgeordneten Ryszard Czarnecki muss man Muslimen die massenhafte Einreise verweigern, um sich gegen islamische Terrorangriffe zu schützen.

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