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Sozialhilfe für EU-Ausländer belastet deutsche Kommunen

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Helmut Dedy Sozialhilfe EU-Ausländer
Helmut Dedy Sozialhilfe EU-Ausländer

Seit 2015 können EU-Ausländer in Deutschland Sozialleistungen kassieren, selbst wenn sie nie zuvor gearbeitet haben. Doch die deutschen Kommunen sind mit den Flüchtlingen schon genug belastet, sagt Städtetagchef Helmut Dedy.

Helmut Dedy Sozialhilfe EU-Ausländer
Städtetagchef Helmut Dedy warnt vor einer Überforderung der Kommunen. (Foto: Deutscher Städtetag)

Immer mehr Bürger aus anderen EU-Staaten kommen nach Deutschland und ziehen hierzulande vor Gericht, um Sozialhilfeleistungen einzuklagen. Nach Angaben des Deutschen Städtetags ist die Zahl der Klagen innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen.

„Aus vielen Städten wird berichtet, dass EU-Angehörige unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts Sozialhilfeleistungen einfordern und einklagen“, zitiert die Rheinische Post den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy.

Die Städte unterstützen daher Pläne der Bundesregierung, den Anspruch von EU-Bürgern auf deutsche Sozialhilfeleistungen zu begrenzen. „Wir brauchen dieses Gesetz jetzt rasch, damit die Kommunen nicht weiter zusätzliche Sozialausgaben schultern müssen“, sagt Helmut Dedy.

Ende letzten Jahres hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass EU-Bürger nach einem Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dieser Anspruch gelte selbst dann, wenn sie niemals zuvor gearbeitet hatten. Die EU-Ausländer erhalten ihre Sozialhilfe von den deutschen Kommunen.

Helmut Dedy warnt vor Überforderung der Kommunen

Heute kommt ein Gesetz ins Bundeskabinett, das EU-Bürger für fünf Jahre von Hartz-IV- und Sozialhilfeleistungen ausschließen soll, wenn sie nicht zuvor durch eigene Arbeit Ansprüche erworben haben. Städtetagchef Helmut Dedy sagt:

„Angesichts der Herausforderungen für die Städte durch die Aufnahme von Flüchtlingen würde es die Integrationsmöglichkeiten, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte zusätzlich belasten, wenn die Auslegung des Bundessozialgerichtes nicht korrigiert wird.“

Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, ist die in dem Gesetzesvorschlag geplante Fünf-Jahres-Schwelle richtig. „Nach dieser Zeit kann nämlich auch eine aufenthaltsrechtliche Niederlassungserlaubnis erteilt werden“, sagt er.

Dürfen EU-Ausländer von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden?

Nach Ansicht der Grünen widersprechen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dem „Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit“ (!) in der EU. Die grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer (61) sagt:

„Wir wollen stattdessen, dass ein EU-Ausländer, der nachweisen kann, dass er wirklich auf Arbeitssuche in Deutschland ist und dabei Aussicht auf Erfolg hat, auch Anspruch auf Hartz IV haben soll.“

Doch nach Einschätzung der Bundesregierung ist das Vorhaben durchaus kompatibel mit EU-Recht. Denn der Europäische Gerichtshof habe den Mitgliedsländern in mehreren Urteilen erlaubt, seine Sozialsysteme vor Missbrauch durch Ausländer zu schützen.

Auch mit dem Grundgesetz könnten die Pläne in Konflikt stehen. So hat ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Pläne als verfassungswidrig eingestuft, weil sie angeblich gegen Artikel 1 verstoßen, der das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz in Deutschland garantiert.

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