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Urteil: Rumänen haben Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Urteil Rumänen haben Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland
Der Anspruch auf Sozialhilfe dürfte viele Rumänen freuen. (Screenshot: spiegeltv)
Urteil Rumänen haben Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland
Der Anspruch auf Sozialhilfe dürfte viele Rumänen freuen. (Screenshot: spiegeltv)

Deutschland wird attraktiver für Schmarotzer aus der ganzen EU. Am vergangenen Donnerstag haben die vier Richter des 4. Senats des Bundessozialgerichts in Kassel entschieden, dass jeder EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe hat. Er muss lediglich sechs Monate in Deutschland bleiben, dann kann er zum Sozialamt gehen und das Geld anfordern.

Geklagt hatte ein Rumäne. Der hatte Hartz IV beantragt, doch die Behörden verweigerten ihm die Zahlung. Der Rumäne blieb hartnäckig und klagte. Mit Erfolg: Vier Richter in Kassel urteilten, dass der Rumäne sowie auch seine Frau jetzt vom deutschen Staat doppelt so viel Geld fürs Nichtstun bekommen, wie in Rumänien ein Arbeiter oder Lehrer, so eine Rechnung von Jan Fleischhauer im SPIEGEL.

Jetzt können wir uns auf einiges gefasst machen. Die Zuwanderung von Millionen Muslimen nach Deutschland hat gezeigt, was passieren kann, wenn man alle Welt in die sozialen Netze einlädt. Die Kosten dafür landen bei den Kommunen, die allein im ersten Jahr mit Mehrausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro rechnen. Der Sozialdezernent der Stadt Offenbach sprach in diesem Zusammenhang gerade von „Sprengstoff“.

Anspruch auf Sozialhilfe für alle Welt

Den Richtern am Bundessozialgericht in Kassel scheint der Erhalt des deutschen Sozialstaats egal zu sein. Doch Nächstenliebe endet, wenn sie missbraucht wird. Und Nächstenliebe endet erst recht, wenn sie nicht nur von der eigenen Familie oder vom eigenen Nachbarn, sondern von Fremden aus aller Welt missbraucht wird. Das ist ein schreiendes Unrecht.

Sogar der Europäische Gerichtshof hat dies offenbar erkannt. Im September hatte er geurteilt, dass die EU-Staaten bei der Hilfe für Arbeitslose zwischen Zuwanderern und Einheimischen Unterschiede machen dürfen. Aber genau das haben die vier deutschen Sozialrichter in Kassel eben nicht getan.

Die vier Sozialrichter berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei Asylbewerbern das Existenzminimum gesichert sein muss. Vollkommen unverständlich: Denn von einem Rumänen darf man ja wohl erwarten, dass er wieder zurück nach Hause fährt.

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Thomas Breithaupt

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