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Bundeswehr-Einsatz im Inland: Regierung will Grundgesetz ändern

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Die Regierung will einen Bundeswehr-Einsatz im Inneren künftig erleichtern. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. (Foto: flickr/Wir.Dienen.Deutschland.)
Die Regierung will einen Bundeswehr-Einsatz im Inneren künftig erleichtern. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. (Foto: flickr/Wir.Dienen.Deutschland.)
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Die Regierung will einen Bundeswehr-Einsatz im Inneren künftig erleichtern. Dafür soll das Grundgesetz geändert werden. (Foto: flickr/Wir.Dienen.Deutschland.)

Die Bundesregierung will einen Bundeswehr-Einsatz im Inneren künftig erleichtern. Als Begründung muss einmal mehr der Kampf gegen den Terrorismus herhalten, wie aus dem neuen Bundeswehr-Weißbuch hervorgeht. Die Sicherheit des Landes könne in Zukunft nur gewährleistet werden, wenn die Bundeswehr im Ernstfall auch polizeiliche Aufgaben übernehmen dürfe, heißt es dort. Deshalb arbeitet die Regierung bereits an einer Änderung des Grundgesetzes.

Regierung plant für Bundeswehr-Einsatz im Inland

Die CDU/CSU-Fraktion beriet am Montag auf einer Klausursitzung in Berlin einen entsprechenden Plan, wie die BILD (Montagsausgabe) berichtet. „Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren darf kein Tabu mehr sein“, zitiert das Blatt den verteidigungspolitischen Sprecher der Union Henning Otte. „Die geltenden Regeln aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik sind überkommen.“ Um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten, müsste die Aufgabenverteilung von Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei und Nachrichtendiensten neu abgestimmt werden.

Bisher ist der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren nur im „Fall des inneren Notstandes“ erlaubt. Die Streitkräfte dürfen nur Amtshilfe leisten, etwa bei Naturkatastrophen. Auch militärische Einsätze zum Schutz in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ sind möglich, etwa bei Flugzeugentführungen. Polizeiliche Aufgaben sind dagegen für die Bundeswehr tabu. Doch das soll sich nun ändern, wie die Süddeutsche berichtet. Das geht aus dem neuen Weißbuch der Bundeswehr hervor, das alle paar Jahr erscheint und die strategische Ausrichtung der Truppe festlegt.

Grundgesetz erschwert Bundeswehr-Einsatz

Die neue Leitlinie der Bundeswehr schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor. Die veränderte globale Sicherheitslage mache eine Grundgesetzänderung nötig, heißt es im „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“.„Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“

CDU und CSU fordern aufgrund der Terror-Bedrohung seit geraumer Zeit, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu erleichtern, wie wir berichteten. Zuletzt sprach sich Gerda Hasselfeldt (CSU) für eine entsprechende Grundgesetz-Änderung aus. Unterstützung bekam sie vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, der schon mit seinen fragwürdigen GEZ-Entscheidungen viel Kritik auf sich zog. Die Streitkräfte könnten „bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte“, sagte der Verfassungsrichter gegenüber der Hamburger Abendblatt.

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