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Berlin schafft Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Der ausreisepflichtige Ausländer muss zum Beispiel krankenhausreif geschlagen werden. Dann erhält er in Berlin ein Bleiberecht.
Der ausreisepflichtige Ausländer muss zum Beispiel krankenhausreif geschlagen werden. Dann erhält er in Berlin ein Bleiberecht.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat eine neue Option für ausreisepflichtige Ausländer geschaffen. Sie müssen Opfer massiver rechter Gewalt werden. Dann erhalten sie zusammen mit ihren Familien ein Bleiberecht in Deutschland bleiben.

Der ausreisepflichtige Ausländer muss zum Beispiel krankenhausreif geschlagen werden. Dann erhält er in Berlin ein Bleiberecht.
Der ausreisepflichtige Ausländer muss zum Beispiel krankenhausreif geschlagen werden. Dann erhält er in Berlin ein Bleiberecht.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat der Berliner Ausländerbehörde eine Anweisung erteilt, die ab sofort gültig ist. Demnach sollen ausreisepflichtige Ausländer und ihre nahen Familienangehörigen in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie Opfer rechter Gewalt werden.

„Menschen, die in unserem Land Schutz und Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen“, sagte Andreas Geisel am Rande der Innenministerkonferenz am Dienstag in Dresden. Den Tätern müsse klar gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen.

„Ich begrüße es sehr, dass zwischen Ausländerbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren verabredet werden konnte“, zitiert die Berliner Morgenpost den Innensenator.

Der neuen Regelung zufolge erhalten die Opfer von massiven hassmotivierten Gewaltstraftaten für die Dauer des Strafverfahrens einen Duldungsstatus und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis im Härtefallverfahren.

Zu den Gewaltstraftaten zählen laut Kriminalstatistik:

  • Körperverletzung,
  • versuchte Tötung,
  • Brand- und Sprengstoffdelikte,
  • Freiheitsberaubung,
  • Raub,
  • Erpressung,
  • Landfriedensbruch und
  • Sexualstraftaten.

Zur Hasskriminalität zählen etwa fremdenfeindliche, antisemitische und religiös motivierte Straftaten, aber auch Delikte, die sich gegen sozialen Status, Behinderungen, die sexuelle Identität oder das äußere Erscheinungsbild richten.

Von massiven Folgen spricht man, wenn die Verletzungen über eine ambulante medizinische Versorgung hinausgehen und/oder therapiebedürftige psychische Schäden ausgelöst haben.

Die ausreisepflichtigen Ausländer müssen also etwa einen Nazi finden, der sie wegen ihrer geistigen Behinderung brutal vergewaltigt oder sie wegen ihrer Armut krankenhausreif schlägt. In diesen Fällen dürften sie in Deutschland bleiben.

Allerdings findet diese neue Bleiberecht-Regelung keine Anwendung, wenn die Betroffenen sich die Verletzungen selbst zufügen oder selber dafür verantwortlich sind. Auch rechtskräftig verurteilte Ausländer und sogenannte Gefährder sind von der Regelung ausgenommen.

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Thomas Breithaupt

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