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Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr
Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr

Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr – Gibt es in der Hauptstadt Berlin Vorgaben für Bußgelder? Im Berliner Osten wird gewarnt, „Abzockquote“ wird die neue Bußgeldvorgabe von Polizisten in Berlin genannt, diese beklagen das rigerose Vorgehen. Wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Straßenverkehr geschrieben werden sollen, gibt die Berliner Polizei in einem internen Papier vor.

Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr
Berliner Bußgeldvorgaben? Verstöße im Straßenverkehr

Berliner Bußgeldvorgaben – es gibt eine Ouote

Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wurde von der Direktion 3 der Berliner Polizei eine Quote festgelegt, die von den Beamten der Polizei zu erfüllen wäre. Dem Tagesspiegel liegt das interne Papier der Polzei vor: „Ziele und Maßnahmenplan 2021“

Vorsicht auf den Straßen im Osten Berlins

Wer in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick mit dem Fahrrad, Auto, Roller, Motorrad oder auch zu Fuß unterwegs ist, muss damit rechnen, bei Verkehrsverstößen schneller von der Polizei per Bußgeld zur Kasse gebeten zu werden. Die Berliner Bußgeldvorgaben die im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gemacht wurde lauten: .. es sollen insgesamt 113.076 Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Die Beamten der Polizei sprechen hier selbst von „Abzocke“. Es ist ein regelrechter Wettbewerb um Verkehrsanzeigen entstanden. Beamte die viel Anzeigen schreiben, sollen bei der Beurteilung bevorzugt werden.

Die internen Zielvorgaben der Polizei

Berliner Bußgeldvorgaben – Ein Beispiel aus dem Verkehrsalltag: Polizisten positionieren sich an sensiblen Punkten im Stadtgebiet, etwa an Kreuzungen wo Stoppschilder stehen, die von der Haltelinie aus nur schwer einzusehen sind. Bei jedem Fahrzeug, das nicht punktgenau am Stoppschild halte, werde das Kennzeichen notiert – und zwar auf Masse, wie Beamte schildern.

Die internen Zielvorgaben wurden von der Polizei bestätigt. Die Polizei-Direktion 3 habe es sich zum Ziel gesetzt, die „lokale Verkehrssicherheitsarbeit noch stärker in ihren eigenen Fokus zu rücken“. Dies geschehe über „angestrebte Richtgrößen“ – Bußgelder, diese seien keine starre Vorgabe, sondern diene den Polizisten „als Anhalt“. Die Direktion 3 habe in diesem Jahr das Anliegen, „einen konstanten, flächendeckenden Überwachungsdruck aufrechtzuerhalten, um den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmender zu gewährleisten“. Berliner Bußgeldvorgaben – Die Zielquote wurde zusätzlich zur Vorgabe eingeführt, den Verkehr wegen der hohen Zahl an Abbiegeunfällen stärker zu überwachen.

Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus hält nichts von der Abzockquote. „Zielvorgaben für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht zielführend, hier macht es doch nicht die Masse, sondern es kommt darauf an zielgerichtet die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, sagt der FDP-Innenpolitiker Paul Fresdorf. Die „Qualität der Polizeiarbeit durch die Quantität der geschriebenen Anzeigen“ zu messen, sei „höchst verwunderlich und absurd“.

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Thomas Breithaupt

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