Autofreies Berlin – Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“

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    Die Forderung nach einem autofreien Berlin wird von der Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ getragen. Autofreies Berlin – Ziel ist es, den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings drastisch zu reduzieren. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Privatpersonen nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch an maximal zwölf Tagen pro Jahr mit dem eigenen Auto oder Carsharing-Fahrzeugen innerhalb dieses Bereichs fahren dürfen. Später soll dieses Kontingent sogar auf sechs Fahrten pro Jahr reduziert werden.

    Fakten für klare Entscheidungen - Scoredex

    Autofreies Berlin

    Ausnahmen sind für notwendige Fahrten vorgesehen, etwa für Menschen mit Behinderung, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Müllabfuhr, Wirtschafts- und Lieferverkehr sowie Busse und Taxis. Die Initiative begründet ihre Forderung mit den Zielen Klimaschutz, Verkehrssicherheit, sauberer Luft und einer gerechteren Verteilung des öffentlichen Raums.

    Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“

    Die Initiative wird von Teilen der Politik und Zivilgesellschaft unterstützt, insbesondere von den Grünen und Verkehrsaktivisten. Kritiker, darunter Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), lehnen das Vorhaben ab. Wegner argumentiert, ein autofreies Berlin passe nicht zu einer Metropole und grenze Menschen aus, die auf das Auto angewiesen sind. Auch der CDU-Verkehrsexperte Johannes Kraft hält die Vorschläge für zu weitgehend und schwer kontrollierbar.

    Die Initiative selbst versteht sich als basisdemokratische Bewegung, die vor allem aus Radfahrenden, Fußgängern und ÖPNV-Nutzern besteht. Sie finanziert sich über Spenden und Fördermitgliedschaften und betont, dass der öffentliche Raum lebenswerter und sicherer werden soll.

    2026 – Autofreies Berlin

    Ob Berlin tatsächlich autofrei wird, entscheidet sich frühestens 2026 in einem Volksentscheid, sofern die Initiative genügend Unterschriften sammelt und die Mehrheit der Berliner Wahlberechtigten zustimmt. Das Thema bleibt hoch umstritten und ist ein zentrales Feld der stadtpolitischen Debatte um Klimaschutz, Mobilität und Lebensqualität in der Hauptstadt.

    Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings auf ein Minimum reduzieren. Nach einer vierjährigen Übergangszeit sollen Privatpersonen dort nur noch maximal zwölf Fahrten pro Jahr mit dem eigenen Auto oder Carsharing-Fahrzeugen durchführen dürfen – später ist sogar eine Reduzierung auf sechs Fahrten jährlich vorgesehen.

    Von diesem faktischen Autoverbot ausgenommen sind:

    • Menschen mit Behinderung
    • Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste
    • Müllabfuhr
    • Wirtschafts- und Lieferverkehr
    • Taxis und Busse

    Die Initiative hat dafür das „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ erarbeitet, das als Grundlage für den Volksentscheid dienen soll. Ziel ist eine gerechtere, gesündere und klimafreundlichere Nutzung des öffentlichen Raums.

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    Wie wird Berlin autofrei?

    Lehnt das Abgeordnetenhaus das Gesetz ab, beginnt die zweite Phase: Die Initiative muss innerhalb von vier Monaten rund 170.000 Unterschriften (sieben Prozent der Wahlberechtigten) sammeln, um einen Volksentscheid zu erzwingen.

    Gelingt die Unterschriftensammlung, kommt es voraussichtlich 2026 zum Volksentscheid. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen

    Die Initiative setzt auf ein direktdemokratisches Verfahren, um ihr Ziel eines nahezu autofreien Berliner Innenstadtrings zu erreichen. Der Weg führt über die parlamentarische Beratung, eine große Unterschriftensammlung und schließlich einen Volksentscheid, bei dem die Berliner Bevölkerung das letzte Wort hat. Bis dahin bleibt die Debatte um die Verkehrswende und die Zukunft der Mobilität in Berlin hochaktuell und umstritten.

    Stellungnahmen und Kommentare in der Presse zum autofreien Berlin

    Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“:
    Die Initiative selbst sieht das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs als vollen Erfolg und betont, dass es kein Grundrecht auf unbegrenztes Autofahren gebe. Sie sieht sich als Vorreiter für mehr Sicherheit, Klimaschutz, Umweltschutz und Gesundheit in Berlin und vergleicht ihre Ziele mit internationalen Beispielen wie Paris. Die Initiative kritisiert die Verkehrspolitik des Berliner Senats als rückständig und sieht ihr Gesetz als Chance, den öffentlichen Raum lebenswerter zu machen.

    Politische Reaktionen:

    Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU): Wegner lehnt ein autofreies Berlin ab und betont, dass Mobilität für alle gewährleistet sein müsse. Er sieht in der Forderung eine Ausgrenzung und hält sie für nicht mit einer Metropole vereinbar: „Ein autofreies Berlin grenzt aus und passt nicht zu einer Metropole. Das wird es mit mir nicht geben.“

    CDU-Fraktion: Der verkehrspolitische Sprecher Johannes Kraft hält die Vorschläge für „viel zu weitgehend“ und praktisch nicht kontrollierbar. Er sieht darin ein faktisches Verbot des Autos für die Bewohner innerhalb des S-Bahn-Rings

    Bündnis 90/Die Grünen Berlin: Die Grünen unterstützen das Ziel, Berlin lebenswerter zu machen, äußern aber Bedenken bezüglich des Wegs der Initiative. Sie warnen vor einer möglichen Polarisierung zwischen Innenstadt und Außenbezirken und setzen sich für eine Verkehrswende ein, die alle mitnimmt. Sie wünschen sich eine barrierefreie und klimafreundliche Mobilität, warnen aber davor, Menschen zu überrumpeln

    Wirtschaft und Verbände:

    Wirtschaftsverbände: Vertreter der Wirtschaft sehen das Vorhaben kritisch und warnen vor negativen Auswirkungen auf die Hauptstadtregion. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg sieht einen „schweren Schlag“ für die Wirtschaft

    Verband für Fußverkehr (Fuss e.V.): Der Verband kann die Idee nachvollziehen, hält aber ein vollständiges Verbot für übertrieben. Stattdessen solle das Autofahren gezielt erschwert und verteuert werden, anstatt es ganz zu verbieten

    Zivilgesellschaft und Aktivisten:

    Changing Cities: Der Verein begrüßt die Zulassung des Volksentscheids als positives Signal für die Demokratie und Bürgerbeteiligung, insbesondere angesichts der Erfahrungen mit anderen ignorierten Volksentscheiden in Berlin

    taz-Kommentar: Die taz sieht das Volksbegehren als Ausdruck einer notwendigen Mobilitätswende, die von der Politik nicht ausreichend vorangetrieben werde. Sie betont, dass für das Allgemeinwohl auch unpopuläre Maßnahmen nötig seien, und lobt die Initiative für ihren direktdemokratischen Ansatz

    Die Forderung nach einem autofreien Berlin

    Die Forderung nach einem autofreien Berlin polarisiert: Während die Initiative und Verkehrsaktivisten den Vorstoß als Chance für mehr Lebensqualität, Klimaschutz und Sicherheit sehen, lehnen Teile der Politik (insbesondere CDU) und die Wirtschaft das Vorhaben als zu radikal und wirtschaftsfeindlich ab. Die Grünen unterstützen das Ziel, äußern aber Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und gesellschaftlichen Akzeptanz. Verbände wie Fuss e.V. plädieren für gezieltere Maßnahmen statt eines vollständigen Verbots. Das Thema bleibt in der Berliner Öffentlichkeit und Presse hoch umstritten und wird intensiv debattiert.

    Autofreies Berlin – Urteil – Berliner Verfassungsgerichtshof

    Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am 25. Juni 2025 entschieden, dass das Volksbegehren „Berlin autofrei“ zulässig ist. Das Gericht stellte klar, dass der Gesetzentwurf der Initiative nicht gegen Grundrechte verstößt und keine unverhältnismäßige Einschränkung der Bürger darstellt. Insbesondere betonten die Richter, dass es kein Grundrecht auf unbegrenztes Autofahren gibt und die Stadt nicht verpflichtet ist, Straßen dauerhaft und uneingeschränkt für den Autoverkehr bereitzustellen.

    Der Gesetzentwurf wird als angemessen und verhältnismäßig angesehen, weil er wichtige Gemeinwohlziele wie den Schutz von Leben, Gesundheit sowie Umwelt- und Klimaschutz verfolgt. Das Gericht hob hervor, dass auch wenn die geplante Beschränkung des Autoverkehrs erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen haben könnte, der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten wird. Zudem gibt es im Gesetzentwurf Ausnahmen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Wirtschafts- und Lieferverkehr sowie Härtefälle, was die Belastungen abmildert.

    Das Urteil fiel mit acht zu einer Stimme und widerspricht damit der Einschätzung des Berliner Senats, der die Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich hielt. Wichtig ist: Das Gericht hat nicht entschieden, dass Berlin autofrei wird, sondern nur, dass das Volksbegehren und der Gesetzentwurf rechtlich zulässig sind und das mehrstufige Verfahren zur Bürgerbeteiligung durchgeführt werden darf.

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