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Reportage

Flüchtlinge dürfen kostenlos auf die Uni

Von Thomas Breithaupt · · 6 Min. Lesezeit

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Mit 100 Millionen Euro verschafft die Bundesregierung Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren kostenlose Zugänge zu deutschen Universitäten. (Foto: RBB-Abendschau)
Mit 100 Millionen Euro verschafft die Bundesregierung Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren kostenlose Zugänge zu deutschen Universitäten. (Foto: RBB-Abendschau)
Mit 100 Millionen Euro verschafft die Bundesregierung Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren kostenlose Zugänge zu deutschen Universitäten. (Foto: RBB-Abendschau)

Mit 100 Millionen Euro verschafft die Bundesregierung Flüchtlingen in den nächsten vier Jahren kostenlose Zugänge zu deutschen Universitäten und Hochschulen; 27 Millionen allein in diesem Jahr.

Hochschulen erlassen oder übernehmen unter anderem die Gebühren für Gasthörerstatus, Semesterticket, Gebühren für die Zulassung, Prüfungen oder Deutschkurse. Außerdem können Hochschulen so Stipendien speziell für Flüchtlinge anbieten.

Die Förderung des Bundes ist Teil eines Maßnahmenpakets, das Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Margret Wintermantel in Bonn und TU-Präsident Christian Thomsen am 13. November 2015 an der Technischen Universität TU Berlin vorstellte.

Berlin hilft zusätzlich mit 1 Million Euro bei der Vorbereitung zum Studium.

Das Land Berlin stellt Berliner Hochschulen zusätzlich fast eine Million Euro zur Verfügung, um Flüchtlinge zu unterstützen.

So wird das Land zukünftig die Gasthörer-Gebühren für Flüchtlinge übernehmen. Weiterhin können die Hochschulen kurzfristig Geld für den Ausbau von Sprachkursen, Vorbereitungskursen und Studienkollegs erhalten, mit denen sie Flüchtlingen den Weg in ein reguläres Studium ermöglichen. Mit diesen Angeboten können Lücken bei nicht vollständig ausreichender Hochschulzugangsberechtigung oder den für die Aufnahme eines Studiums notwendigen Sprachkenntnissen geschlossen werden.

„Viele der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge haben einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt oder haben im Heimatland bereits ein Studium begonnen. Doch noch gibt es für Flüchtlinge in Deutschland Hürden bei der Aufnahme eines Studiums. Gemeinsam mit den Berliner Hochschulen wollen wir dies ändern“, so Berlins Wissenschaftssenatorin, Sandra Scheeres.

Die Berliner Zusatz-Unterstützung wird von der Wissenschaftsverwaltung über das Programm „Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre“ finanziert.

Die eine Hälfte des Berliner Geldes ist für Vorbereitungskurse  auf ein Studium gedacht. Die andere zum Beispiel für weiterführende Kurse, Studienbegleiter und Dolmetscher.

Die Universitäten meldeten im Dezember 2015 eine große Nachfrage von Flüchtlingen für Gasthörerangebote. Auch dafür übernimmt das Land Berlin die Gebühr.

Bundesbildungsministerin Wanka hob die besondere Rolle der Hochschulen bei dem Integrationsprozess hervor und versprach:

„Wer studieren will und kann, dem wollen wir ein Studium ermöglichen.“

So soll das Geld in die Verbesserung und den Ausbau von Tests zur Feststellung der Studierfähigkeit fließen. In den kommenden vier Jahren sollen unter anderem 2.400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs entstehen.

Neu im Paket ist die Förderung studentischer Initiativen, die bereits jetzt ganz maßgeblich am Integrationsprozess Geflüchteter an den Unis beteiligt sind. TU-Präsident Christian Thomsen begrüßte das Förderpaket und betonte: „Die Ermöglichung eines Studiums oder dessen Fortsetzung ist gut für alle Beteiligten – sowohl in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern für die fehlenden Fachkräfte in Deutschland als auch für den wirtschaftlichen Wiederaufbau in den Heimatländern der Geflüchteten, wenn dies einmal möglich ist.“

 

Zum Vergleich: Ausbildungskosten für die anderen Studierenden an den Unis

In Deutschland fällt grundsätzlich an allen Hochschulen und für alle Studierende der Semesterbeitrag an. Er hat nichts mit Studiengebühren zu tun und setzt sich zusammen aus Beiträgen für das Studentenwerk und für die studentische Selbstverwaltung (AstA). Der Semesterbeitrag enthält an vielen Hochschulen auch ein Semesterticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Er ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch, liegt zwischen 100 und 250 Euro. Der Semesterbeitrag ist bei der Einschreibung für das Studium und vor Beginn jedes neuen Semesters zu überweisen. Ob darüber hinaus Kosten entstehen, für Arbeitsmaterialien oder Fachbücher, hängt vom konkreten Studienfach ab.

ZUSAMMENSETZUNG DES SEMESTERBEITRAGS AN DER UNIVERSITÄT KÖLN IM WINTERSEMESTER 2014/15

Studentische Selbstverwaltung: 8,77 Euro
Studierendensport: 1,75 Euro
Semesterticket: 162,80 Euro
Fakultätszuweisung: 2,10 Euro
Studentenwerk: 59,00 Euro
Gesamt: 234,42 Euro

Studiengebühren

In einigen Bundesländern müssen zusätzlich Studiengebühren gezahlt werden.

Fürs Erststudium gibt es aktuell nur in Niedersachsen Studiengebühren. Es ist das einzige Bundesland, in dem grundsätzlich Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester erhoben werden, auch für das Erststudium.

Im Gegensatz zu den grundständigen Studiengängen fallen für weiterführende Studiengänge, wie Master- oder PhD-Programme, in ganz Deutschland häufig Studiengebühren an. Die Höhe der Studiengebühren kann deutlich variieren, sagt aber nichts über die Qualität der Ausbildung aus.

Zusätzlich zum obigen Förderprogramm können sich Asylanten BAFöG holen:

Ab 1. Januar 2016 gilt: Neben anerkannten Flüchtlingen, die auf Antrag sofort BAFöG (670 Euro monatlich) bekommen, erhalten nun auch nicht anerkannte Flüchtlinge BAFöG, wenn sie schon 15 Monate in Deutschland sind.

BAföG ist eine staatliche finanzielle Förderung für Studierende und bedeutet BundesAusbildungsförderungsGesetz. Die Förderung ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur anderen Hälfte ein zinsloses „Staatsdarlehen“. Dieses Staatsdarlehen, also die Hälfte der Fördersumme, musst der Student nach seinem Studium, frühestens ab fünf Jahren nach Ablauf der Regelstudienzeit, regelmäßig in Raten zurückzahlen. Mehr als 10.000 Euro muss aber niemand zurückzahlen. Die Höhe des BAföGs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die maximale Summe pro Monat beträgt 670 Euro und gibt es maximal bis zum Ablauf der Regelstudienzeit.

Ob und ab wann ein Flüchtling Anspruch auf BAföG hat, hängt vom Aufenthaltsstatus ab.

  1. Der Flüchtling ist ein anerkannter Flüchtling (anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beziehungsweise subsidiärem Schutz)

Der Flüchtling kann sofort BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange er bereits in Deutschland ist.

  1. Geduldeter oder Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel

Dann kann der Flüchtling bereits nach 15 Monaten, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hast, die Unterstützung beantragen. Diese Regelung trat zum 1. Januar 2016 in Kraft.

  1. Wenn noch nicht über einen Asylantrag  entschieden ist

Dann kann der Flüchtling kein BAföG beantragen. Dann erhält er Unterstützung nach dem Asylbewerbergesetz.

Dank der 100 Millionen Euro vom Bund und einer Million Euro von Berlin dürfen nun alle Flüchtlinge kostenlos auf die Universitäten und Hochschulen.

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