Reportage
Volksbefragungen nur für die CSU sind verfassungswidrig
Das höchste bayerische Gericht hat einer Klage von SPD und Grünen stattgegeben. Unverbindliche Volksbefragungen, wie sie die CSU in Bayern eingeführt hat und die nur von der Landtagsmehrheit und der Regierung gestartet werden können, sind verfassungswidrig.

Seit dem 1. März 2015 gab es in Bayern unverbindliche Volksbefragungen, um die Bürger mehr an der Politik zu beteiligen. Die CSU-Regierung von Ministerpräsident Horst Seehofer hatte dies gegen große Kritik durchgesetzt.
Vorgesehen war, dass nur die Mehrheit im bayerischen Landtag und die bayerische Staatsregierung solche unverbindlichen Volksbefragungen veranlassen können, nicht aber die Opposition. SPD und Grüne klagten daher gegen die Befragungen und haben damit nun Erfolg.
Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig erklärt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, zitiert SPON den Gerichtspräsidenten Peter Küspert.
Die unverbindlichen Volksbefragungen sind etwas anderes als Volksbegehren und Volksentscheide, die es in Bayern schon bereits seit 1946 gibt. Für letztere gelten strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler damit sogar Gesetze erlassen oder ändern.
Die von der CSU eingeführten Volksbefragungen hingegen sollten nicht rechtlich bindend sein, sondern der Mehrheit im Landtag und der Staatsregierung stärkeres politisches Gewicht verleihen. Es sollte dabei um landesweit wichtige Entscheidungen gehen, etwa um Verkehrsprojekte. Bisher machte die CSU noch nicht davon Gebrauch.


