Reportage
Terroropfer von Berlin fordern Entschädigung
Mehrere Terroropfer von Berlin fordern vom Land Berlin und vom Bund insgesamt eine Entschädigung in dreistelliger Millionenhöhe. Obwohl Erkenntnisse einer erhöhten Terrorgefahr vorlagen, hätten die Behörden nicht gehandelt.

Auf das Land Berlin und auf den Bund könnten nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 Entschädigungsforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Grund sind mögliche Amtspflichtverletzungen ihrer Behörden.
„Die Frage ist doch, warum die Betonpoller rund um den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz erst nach dem Anschlag aufgestellt wurden und nicht vorher“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz dem Tagesspiegel. Spätestens nach dem Anschlag von Nizza wäre es doch naheliegend gewesen, dies zur Sicherheitsauflage für Weihnachtsmärkte zu machen.“
Ein Betonpoller hätte den Lkw weitaus früher zum Stehen gebracht, mit dem der Attentäter in den Weihnachtsmarkt fuhr. „Wenn schon ein paar Bretterbuden den automatischen Bremsmechanismus auslösten, hätte das ein Betonpoller allemal getan. Das hätte dann vielleicht einigen Leben und Gesundheit gerettet.“
Andreas Schulz vertritt mehrere Opfer des Berliner Terroranschlags. Er hat nach eigenen Angaben bereits am 2. Januar eine Anfrage an verschiedene Behörden des Landes Berlin und des Bundes gestellt. Darin fragt er, ob ihnen Erkenntnisse vorlagen, dass Weihnachtsmärkte möglicherweise zum Ziel von Terroranschlägen werden könnten.
„Wenn dies der Fall war, muss man die Frage stellen, ob eine sogenannte Amtspflichtverletzung durch den Veranstalter oder das Bezirksamt, das den Markt mit entsprechendem Sicherheitskonzept genehmigt hat, vorliegt“, sagte Rechtsanwalt Andreas Schulz.
Möglicherweise sei auch der Bund in der Verantwortung, nämlich dann wenn ihm Terrorwarnungen bekannt gewesen wären und er diese nicht weitergegeben hätte. Die USA jedenfalls hatten ihre Bürger schon im November vor einer erhöhten Gefahr durch Terrorangriffe in Europa vor allem in der Weihnachtszeit gewarnt.
Es gebe verlässliche Informationen darüber, dass der Islamische Staat, Al Qaida und ihre Ableger Anschläge in Europa planen, teilte damals das US-Außenministerium mit. Die Bürger sollten daher besonders wachsam sein, wenn sie zur Weihnachtszeit Feste, Veranstaltungen und Märkte besuchen.
„Die werden ja wohl nicht nur ihre Bürger, sondern auch die deutschen Sicherheitsstellen gewarnt haben“, sagte Andreas Schulz. Ob er selbst eine Amtshaftungsklage einreichen will, hänge unter anderem davon ab, wie das Land Berlin und der Bund mit den Entschädigungen für die Betroffenen umgingen.
Der erfahrene Opferanwalt war etwa für Nebenkläger im NSU-Prozess tätig. Zudem hat er Opfer des Terroranschlags in Nizza am 14. Juli 2016, auf Djerba (Tunesien) im April 2002 sowie amerikanische Angehörige von Opfern des 11. September 2001 im Hamburger Al-Motassadeq-Prozess und des Anschlags auf die Berliner Diskothek La Belle im Jahr 1986 vertreten.


