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Reportage

Steuerfahndung ermittelt gegen Golfclub Wannsee: Geschäfte mit der Gemeinnützigkeit?

Von Thomas Breithaupt · · 5 Min. Lesezeit

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Der elitäre Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V. steht im Verdacht, Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit über angebliche unfreiwillige Spenden gemacht zu haben (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)
Der elitäre Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V. steht im Verdacht, Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit über angebliche unfreiwillige Spenden gemacht zu haben (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)
Der elitäre Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V. steht im Verdacht, Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit über angebliche unfreiwillige Spenden gemacht zu haben (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)
Der elitäre Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V. steht im Verdacht, Millionengeschäfte mit der Gemeinnützigkeit über angebliche unfreiwillige Spenden gemacht zu haben (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)

Berliner Steuerfahnder und Staatsanwälte ermitteln in 400 Fällen gegen Mitglieder des elitären Golf- und Land-Clubs Berlin-Wannsee e.V. Das berichtet der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net. Die zumeist einflussreichen Mitglieder aus Wirtschaft, Politik und Kultur sollen vor allem in den Jahren 2008 und 2009 neben ihren Mitgliedsbeiträgen (Aufnahmegebühr 2.500 Euro, Investitionszulage 5.100 und Jahresbeitrag 1.655 Euro)  zusätzlich jeweils 20.000 Euro gespendet und das steuerlich geltend gemacht haben, weil der Club gemeinnützig ist. Der Club selbst habe sich und somit das teure Hobby der Wohlhabenden mit Hilfe der Allgemeinheit aufblähen können.

Denn wegen der anerkannten Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt brauchte der Club ja keine Steuern auf seine im Durchschnitt 4 Millionen Euro Jahreseinnahmen zu zahlen. Der Golfclub soll diese staatliche Subventionierung illegal auf die Spitze getrieben haben, in dem er die normalerweisen erlaubten freiwilligen Spenden, die ja schon mit einer Steuereinsparung bei den Spendern von bis zu 50 Prozent der Spendensumme belohnt worden sind, als zusätzliche Zwangs-Spenden für den steuerfreien Clubetat eingetrieben haben soll.

Eigentliche Währung sind nützliche Kontakte

Frei nach dem Motto: Spendest Du, kannst Du Mitglied bei uns werden. Spendest Du nicht, kommst Du nicht rein. Denn die eigentliche Währung des Clubs sind nützliche Kontakte, die man nirgendwo schneller und besser knüpfen kann, als in diesem Treffpunkt der Diplomaten, Politiker und Wirtschaftsbosse. Die Mitgliederzahl ist auf 1.100 begrenzt, jährlich können nur durch Fluktuation etwa 20 neue Mitglieder aufgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Spenden quasi als zusätzliche Eintrittsgebühr erbracht werden mussten. Das wäre verboten.

Manch einfaches Mitglied sorgt sich nun um die Zukunft des Vereins. Wie etwa Golfer Peter Schlögel, der dem WDR-Magazin Die Story sagte:  „Das Problem ist, wenn die Fälle im Jahr 2008 und 2009 aufgetreten sein sollen, dann kann uns rückwärts die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Das bedeutet aber, wenn das auf 2008, 2007 eventuell zurückgeht, dann muss für die Jahre alles nachversteuert werden.“Der WDR hakte nach: „Und auch die Spenden müssen nachversteuert werden. Die sind ja abgezogen worden von der Steuer.“

Clubmitglied Schlögel: „Die sind nicht nur abgezogen worden. Das ist Steuerhinterziehung. Das ist noch viel schlimmer.“

Wie schlimm es ist, muss allerdings erst einmal die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Dieser Mann soll nach Recherchen der Autoren Sascha Adamek und Martin Hahn vom WDR-Magazin Die Story der Drahtzieher sein:

Roland Specker, Berliner Großinvestor, Mäzen, passionierter Golfspieler und bis 2009 Vorsitzender des Golfclubs.

Er erzählte freimütig, er habe in seiner Amtszeit immerhin 7 Millionen Euro Spenden eingeworben. Specker: „Ich kenne es so, dass man als Mitglied wusste und es auch gerne gemacht hat, dass man irgendwann im Laufe seiner Mitgliedschaft dem Verein eine Spende zukommen lässt. Dieses ist Tradition. Und als ich Präsident wurde und die Aufnahmegespräche mit den neuen Mitgliedern geführt habe, das waren in den zehn Jahren mit rund 450 Mitgliedern, habe ich bei Aufnahmegesprächen immer auf diese Tatsache hingewiesen. Wir brauchen Spenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie im Laufe ihrer Mitgliedschaft eine Spende machen würden.“

Hartmut Mehdorn spendete mit seiner Frau 40.000 Euro

Seit 2000 ist auch Ex-BER-Flughafenchef Hartmut Mehdorn und dessen Ehefrau Mitglied im 120 Jahre alten Golfclub Berlin Wannsee, auch er wurde von Ex-Präsident Roland Specker angerufen und um Spenden gebeten. Das Ehepaar Mehdorn überwies 2008 40.000 Euro extra an den Club, steuerprivilegiert. (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)
Seit 2000 ist auch Ex-BER-Flughafenchef Hartmut Mehdorn und dessen Ehefrau Mitglied im 120 Jahre alten Golfclub Berlin Wannsee, auch er wurde von Ex-Präsident Roland Specker angerufen und um Spenden gebeten. Das Ehepaar Mehdorn überwies 2008 40.000 Euro extra an den Club, steuerprivilegiert. (Foto: Youtube/Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee e.V.)

Ins Visier der Ermittler geriet auch der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn (73), Bahnchef vom 16. Dezember 1999 bis 30. April 2009, der im Jahr 2008 mit seiner Frau 40.000 Euro spendete. Mehdorn weist aber strikt von sich, dadurch Steuern hinterzogen zu haben.

Ex-Präsident Specker: „Mehdorn ist im Jahr 2000 eingetreten. Mit seiner Frau. Hat nichts gespendet. Ich kann mich an das Gespräch mit ihm sehr gut erinnern. Ich habe ihn 2008 angerufen. Im Oktober oder November und sage, wie sieht’s denn aus und so. ‚Ja, um welchen Betrag geht es denn?‘. Ja, 20.000 Euro geben die meisten. Ende 2008 hat er 40.000 Euro gespendet. Und das war’s. Außerhalb dieser Mitgliedschaft und der Freiwilligkeit und diesen Zwängen. Wer schafft es schon, Herrn Mehdorn zu zwingen, 40.000 Euro zu spenden? Wo ist die rechtliche Grundlage des Zwangs gewesen.“

Doch selbst wenn die Ermittler keinen Zwang zum Spenden nachweisen können, bleiben Fragen wie : „Ist es im Interesse der Öffentlichkeit, dass Private einen Golfclub unterhalten? Soll das förderungswürdig sein? Welche Pflichtaufgabe des Staates wird dadurch ersetzt?“

Diese Fragen stellt kein Geringerer als der Wirtschaftswissenschaftler Professor Wolfram Richter, Lehrstuhlinhaber für öffentliche Finanzen an der Technischen Universität Dortmund.

Professor Richter ist  Mitglied im wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium in Berlin. Schon im Jahr 2006 verfasste er für das Gremium ein kritisches Gutachten über die Steuerprivilegien bei Gemeinnützigkeiten. Professor Richter: „Ob der Staat im Bereich des Golfsports von Pflichtaufgaben befreit wird, kann man sich schlechterdings nicht vorstellen.“

Seine Vorschläge zur Abschaffung der Steuerprivilegien in Milliardenhöhe wurden zwar wohlwollend erhört, aber der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück tat das Gegenteil. Er weitete die Privilegien der Gemeinnützigkeit noch aus.

Zehn Jahre sind seitdem vergangen. Steinbrücks Nachfolger änderten nichts. Das exklusvie Hobby von Prominenten, Politikern und Gutverdienern ist vom Finanzamt immer noch als gemeinnützig anerkannt. Und Großspender sparen dadurch immer noch kräftig Steuern.

Immerhin: Expräsident und Großinvestor Specker gehört zu den wenigen im Golf-Verein, die dafür plädieren, die Gemeinnützigkeit und ihre Privilegien aufzugeben.

Specker sagte dem WDR: „Wir sind auch so vornehm genug. Wir müssen uns nicht auch noch mit der Gemeinnützigkeit schmücken. Den Anstrich sollten wir uns nicht geben. Wir treiben Sport. Wir treiben Freizeitsport. Wir können uns wirklich nicht nur darüber freuen, dass wir eine der schönsten Anlagen haben. Sondern, dass es dem Durchschnitt unserer Mitglieder besser geht als den anderen Menschen. Darüber sollten wir uns freuen. Diese Freude sollten wir auch außerhalb steuerlicher Privilegien genießen.“

Doch ändern kann das generell nur das Bundesfinanzministerium. Oder im speziellen Fall des Golfclubs Wannsee die Steuerfahndung, wenn es ihr gelingen sollte nachzuweisen, dass der vornehme Club Zwangsspenden zu seinem steuerbefreiten Wohl eingetrieben hat. Dieser Missbrauch der Gemeinnützigkeit würde zwangsweise zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit des Steuerprivilegs führen.

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