Reportage
CDU-Mann: Zuwanderer sollen deutsche Namen bekommen
Der langjährige CDU-Abgeordnete Ruprecht Polenz fordert, dass Zuwanderer das Recht auf einen deutschen Namen bekommen. Dies soll sie vor Diskriminierung schützen und ihre Integration erleichtern.

Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz hat kritisiert, dass viele Anträge von Zuwanderern auf eine Namensänderung vor Gericht scheitern. „Der Wunsch einen deutschen Namen anzunehmen, ist ein sehr massiver Beleg dafür, dass man sich als Deutscher fühlt und als Deutscher gesehen werden möchte“. Es mache einfach keinen Sinn, das zu verbieten.
Ruprecht Polenz gegen „ignorante Rechtsprechung“
„Im Alltag sehen wir leider oft, dass eine Einbürgerung oder ein deutscher Pass nicht ausreichen, um als Deutscher angesehen zu werden“, sagte Ruprecht Polenz zu FOCUS Online. So könne es etwa vorkommen, dass Zuwanderer bei Bewerbungen wegen ihres Namens Nachteile haben und deswegen einen Job nicht bekommen.
Nach Ansicht des langjährigen CDU-Bundestagsabgeordneten (1994 bis 2013) würde ein Namenswechsel einer derartigen Diskriminierung von Zuwanderern vorbeugen. Auf seiner Facebook-Seite bekundete Ruprecht Polenz seinen Unmut über die „ignorante Rechtsprechung“ in Deutschland.
In den USA wimmelt es von anglisierten deutschen Namen, von Smith bis Steinway, von Miller bis Schwartz. – Der Grund: die Integration wurde erleichtert. Es fiel nicht mehr so auf, dass die Familie nicht aus den USA stammte. Ich finde, diese Möglichkeit sollten deutsche Staatsbürger ausländischer Herkunft auch haben.
Fremde Namen behindern die Integration
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hatte schon im vergangenen Jahr gefordert, dass Verwaltungen und Gerichte eine Namensänderung zulassen müssen, „wenn fremd klingende Namen eine Integration in das wirtschaftliche und soziale Leben hierzulande erschweren.“
Er verwies dabei auf einen Fall, in dem das Verwaltungsgericht Braunschweig einer deutsch-türkischen Familie die Namensänderung verweigert hatte. Die Eltern klagten darüber, dass ihre Kinder schon im Kindergarten in die Schublade „bildungsferner Migranten“ gesteckt und auf Türkisch angeredet würden.
Das Braunschweiger Gericht beharrte jedoch auf dem Grundsatz der „Namenskontinuität“. Demnach besteht „ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens, um soziale Orientierung und sicherheitspolitische Identifizierung zu ermöglichen.“


