Reportage
Angeklagte gestehen organisierten Taschendiebstahl
Drei Rumänen haben gestanden, dass sie Banden aus jugendlichen Dieben zum Taschendiebstahl nach Berlin geschickt haben. Unter den Dieben waren auch Kinder.

In einem Verfahren vor dem Berliner Landgericht gegen organisierten Taschendiebstahl haben die mutmaßlichen Drahtzieher Geständnisse abgelegt. Die drei Angeklagten ließen am Freitag über ihre Verteidiger erklären, dass die Vorwürfe der Ermittler zutreffen.
Der Mann, die Frau und ihr Sohn sollen in ihrer Heimat in Rumänien Banden aus jugendlichen Dieben zusammengestellt, instruiert und nach Berlin zum Stehlen geschickt haben. Unter den Dieben waren auch Kinder des angeklagten Paars, berichtet die Berliner Morgenpost.
Kinder zum Taschendiebstahl gezwungen
Durch „Drohungen und ständiges Auffordern“ sollen die Angeklagten die jungen Diebe zum Stehlen gebracht haben, vor allem auf Rolltreppen in Berliner U- und S-Bahnhöfen. Sie sind wegen 21 Fällen im Zeitraum von Oktober 2013 bis Februar 2014 angeklagt. Die Eltern und ihr Sohn wurden Ende 2015 in Rumänien und Spanien verhaftet.
In dem Geständnis der 42-jährigen Mutter heißt es, die Familie sei sehr arm. „Deshalb war ich mit den Diebstählen einverstanden.“ Sie habe früher als Tagelöhnerin auf dem Feld gearbeitet. Inzwischen bekomme sie in Rumänien keine Arbeit mehr.
Volksgruppe der Roma in Rumänien ausgegrenzt
Auch der 41-jährige Vater hat die Vorwürfe gestanden. Die Angeklagten gehören zur Volksgruppe der Roma und stammen aus der ostrumänischen Stadt Iasi. Dort würden sie ausgegrenzt in einer Art Ghetto leben, sagen ihre Verteidiger.
Für den 21-jährigen Sohn sagte dessen Anwalt, dass sein Mandant sehr bereue. Er habe Geld für eine Fahrerlaubnis haben und die „ärmlichen Lebensverhältnisse in der Heimat“ lindern wollen. Der Sohn habe von sich aus mit den Diebstählen aufgehört und wolle künftig „etwas Vernünftiges machen“.
Maximal 3 Jahre und 8 Monate Haft
Die drei Angeklagten hatten am dritten Prozess-Tag einen Verständigungsvorschlag des Gerichts angenommen. Im Falle von Geständnissen wurde dem Vater eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und acht Monaten zugesichert, der Mutter höchstens zwei Jahre und acht Monate.
Der Sohn kann auf eine Bewährungsstrafe hoffen. „Wir sehen das Dilemma, dass er als Kind dieser Eltern gar keine andere Chance hatte“, sagte die Vorsitzende Richterin in einer Einschätzung nach Aktenlage. Der Prozess wird am 7. Juni fortgesetzt.


