Rückabwicklung von Lebensversicherungen ab 2008 – Vertragshilfe24: Nachrechnen lohnt

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Auch für Verträge ab 2008, wenn der Widerrufsjoker nicht mehr greift, können Kunden höhere Auszahlungen bei der Rückabwicklung von laufenden unrentablen Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erzwingen“, sagt Sven Enger, Versicherungsexperte beim Verbraucher-Informationsportal Vertragshilfe24 und Geschäftsführer der Berliner Graswurzelbewegung auxinum GmbH mit 2.000 Mitwirkenden.

Sven Enger aus Hamburg, Versicherungsexperte bei Vertragshilfe24 und Geschäftsführer der Berliner Graswurzelbewegung auxinum GmbH © Sven Enger
Sven Enger aus Hamburg, Versicherungsexperte bei Vertragshilfe24 und Geschäftsführer der Berliner Graswurzelbewegung auxinum GmbH © Sven Enger

Die größten Vorteile der Rückabwicklung

▶️ Man erhält fast immer die gesamten eingezahlten Beiträge zurück, oft zusätzlich verzinst.
▶️ Abschluss- und Verwaltungskosten werden zurückerstattet.
▶️ Verluste wie bei Kündigung werden vermieden.

Während massenhafte Rückabwicklungen wie beim Widerrufsjoker wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen (Policen von 1994 bis 2007) bei den neueren Policen fehlen, zeigen Einzelverfahren auch bei unrentablen Policen ab 2008 zunehmend Erfolge.

Sven Enger weiß auch, wie das gelingen kann:

1. „Vor allem durch Nachweis von Berechnungsfehlern bei der Überschussbeteiligung.“

2. „Verbraucher sollten auch die Transparenzvorgaben des §153 VVG (des im Jahr 2008 reformierten Versicherungsvertragsgesetzes) aktiv nutzen, um unrentable Policen aufzubrechen.“

Sven Enger, der früher unter anderem im Vorstand der Skandia Lebensversicherung AG in Berlin war und nun Versicherungskunden aufklärt, wie Berlinjournal.biz berichtete, schätzt aktuell ein: „Die Rückabwicklung ist auch für Policen ab 2008 für viele Kunden der finanziell lohnendste Weg, um aus einer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung auszusteigen. Erfolgsbeispiele belegen, dass Kunden oft mehrere Tausend Euro mehr erhalten als bei einer Kündigung. Voraussetzung ist jedoch gegebenenfalls die Bereitschaft, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Für Verträge nach 2008 ist eine Rückabwicklung ohne Widerrufsjoker zwar seltener, aber bei unrentablen Leistungen oder Verstößen gegen die Überschussbeteiligungspflichten möglich.

Sein Rat: Betroffene können ihre Policen kostenfrei und unverbindlich auf dem Info-Portal Vertragshilfe24 prüfen lassen.

Warum ist das überhaupt nötig?

Enttäuschte Versicherungskunden kritisieren gerade massenhaft öffentlich ihre Versicherungspolicen. Sven Enger erläuterte Mitte April 2025 auf Scoredex.com, warum sie nicht allein gegen Versicherungskonzerne kämpfen sollten.

Hier die aktuelle Rechtslage und Strategien:

Rechtliche Grundlagen für Verträge ab 2008 – § 153 VVG

Seit der Reform des VVG 2008 gilt eine gesetzliche Pflicht zur Überschussbeteiligung gemäß § 153 VVG und der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in folgender Höhe, die den Kunden zustehen:

  • 90 % der Zins- und Risikoüberschüsse
  • 50 % der Kostenüberschüsse
  • Beteiligung an Bewertungsreserven bei Vertragsende

Versicherer müssen diese Quellen getrennt ausweisen und dürfen sie nicht verrechnen. Verstöße gegen diese Transparenzpflichten sind klagbar.

Strategien zur Durchsetzung höherer Auszahlungen

  1. Prüfung der Überschusszuweisungen
    Unabhängige Gutachter können analysieren, ob die Mindestbeteiligung eingehalten wurde. Häufige Mängel:
    • Unterlassene Auflösung von Bewertungsreserven trotz guter Kapitalmarktlage
    • Verrechnung von Verlusten aus Derivaten mit Überschüssen aus Anleihen
    • Fehlerhafte Abrechnung der Bewertungsreserven

Gerade beim Vertragsende (Rückabwicklung, Ablauf oder Kündigung) spielen Bewertungsreserven eine große Rolle. Seit der Lebensversicherungsreform 2014 dürfen Versicherer Bewertungsreserven nur noch eingeschränkt auszahlen – sie müssen prüfen, ob dadurch die Solvenz gefährdet wäre.
➡️ Problem: Manche Versicherer haben diese Neuregelung übertrieben restriktiv umgesetzt oder falsch berechnet.
➡️ Lösung: Kunden können eine genaue Nachberechnung der Bewertungsreserven verlangen. Beispiele zeigen, dass falsch berechnete Bewertungsreserven nachträglich ausgezahlt werden mussten.

    • Fehlerhafte Kostenbeteiligung
      Verträge nach 2008 müssen Kosten (unter anderem Abschluss- und Verwaltungskosten) transparent darstellen. Wenn sich herausstellt, dass überhöhte oder nicht vereinbarte Kosten abgezogen wurden, kann der Kunde eine Nachforderung geltend machen.
    • Transparenzverstöße
      Wurde der Vertrag nicht verständlich erklärt oder wichtige Pflichtinformationen verschwiegen (zum Beispiel Kostenstruktur, Ablaufleistung unter Annahme realistischer Überschüsse), können daraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Anpassung des Vertrags entstehen.
  1. Klagen bei unterbliebener Beteiligung
    Der BGH bestätigte 2023, dass Versicherer Bewertungsreserven anteilig auflösen müssen, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist (Az. IV ZR 45/22). In einem Fall der HUK Coburg wurden 23 % höhere Auszahlungen erstritten.
  1. Auskunftsklagen nach § 157 VVG
    Versicherungsnehmer können detaillierte Aufschlüsselungen der Überschussquellen einklagen, um Berechnungsfehler nachzuweisen.

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Nachzahlungen bei falscher Beteiligung an Bewertungsreserven

  • Fall: Kunden der R+V Lebensversicherung und Condor hatten zwischen 2014 und 2020 Verträge gekündigt oder überprüfen lassen. Die Versicherer hatten Bewertungsreserven falsch oder unzureichend berücksichtigt.
  • Ergebnis: Nach Intervention der Verbraucherzentrale Hamburg und öffentlichen Berichten wurden fehlerhafte Berechnungen anerkannt und Nachzahlungen geleistet – auch bei Verträgen nach 2008.
  • Details: Betroffene erhielten teilweise zwischen 500 und 1.500 zusätzlich ausgezahlt oder gutgeschrieben.

Beispiel 2: Sammelaktion der Verbraucherzentralen zur Überschussnachforderung

  • Fall: Bei Verträgen mit sehr geringen Schlussüberschüssen wurden massenhaft Musterbriefe an Kunden herausgegeben, um Versicherer zur Neuberechnung zu zwingen.
  • Ergebnis: Einige Versicherer verbesserten nachträglich die Abrechnungen oder schlossen Vergleiche, um Prozesse zu vermeiden. Typische Erstattungen lagen bei 5–15% über dem ursprünglich ausgezahlten Betrag.

Beispiel 3: Verfahren wegen intransparenter Kostenbelastung

  • Fall: Kunden hatten bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nach 2008 festgestellt, dass Verwaltungskosten im Kleingedruckten exorbitant hoch waren und faktisch fast alle Gewinne auffraßen.
  • Ergebnis: In Einzelfällen wurden Vergleiche erzielt, bei denen die Verwaltungskosten nachträglich reduziert und die Vertragswerte neu berechnet wurden.
Versicherer Jahr Streitgegenstand Ergebnis
Allianz Lebensversicherung 2024 Nachweis unterbliebener Kostenüberschüsse +18 % Auszahlung
Zurich Versicherung 2023 Durchsetzung höherer Bewertungsreservenbeteiligung +14.200 €
Provinzial Rheinland 2022 Klageerfolg bei Verrechnungsfehlern +9,7 % über Rückkaufswert

Erfolgreiche Vergleiche: Anwalt erzielte hohe Rückzahlungen für Kunden

Der baden-württembergische Rechtsanwalt Werner Hogrefe von der Kanzlei Hogrefe auf Schloss Massenbach in Schwaigern-Massenbach sagte dem Vertragshilfe24-Experten Sven Enger auf YouTube vor drei Monaten (im Video ab Minute 1:15): „Da haben wir schon Erfolge erzielt. Durch Vergleich oder durch eine Nachberechnung der Überschussbeteiligung. Dort konnten Vergleiche und neue Abrechnungen erwirkt werden. Diese (zusätzlichen Summen – Anmerkung der Redaktion) lagen so zwischen 30 und 200 Prozent des Rückkaufswertes. Wobei der durchschnittliche Vergleichswert über alle bisherigen Vergleiche zwischen 50 und 70 Prozent lag.“

Derzeit laufen etwa 250 bis 300 Klagen von Versicherungskunden, die alle durch Rechtsschutzverträge abgedeckt sind“, sagte Sven Enger am 26. April 2025 auf Gegenargumente.org und bezieht sich dabei auf Zahlen eines Netzwerkes von Dienstleistern, die Vertragshilfe24 regelmäßig über den aktuellen Stand der Marktentwicklung informieren.

Hinter Vertragshilfe24 steht die aus Berlin stammende Unternehmerin Liane Kirchenstein mit ihrer Schweizer Firma Konzeptional GmbH, die Berlinjournal.biz hier vorstellte.

Für die Umsetzung und Koordination der Abwicklung von Lebensversicherungen arbeitet das Unternehmen eng mit Partnern wie der PKK Consulting AG und der Optima-Beratungsdienst GmbH zusammen.

Fazit

✅ Auch Verträge nach 2008 sind nicht schutzlos!
✅ Rückabwicklung ist schwierig, aber Nachforderungen wegen falscher Überschüsse sind ein reales und erfolgversprechendes Mittel.
✅ Erste erfolgreiche Nachzahlungen zeigen, dass Hartnäckigkeit belohnt wird.

Empfehlung: Jeder Kunde sollte individuell prüfen lassen, ob sein laufender Vertrag in der jährlichen Zwischenstandsmitteilung korrekt abgerechnet wurde und ob eine Rückabwicklung aus einer unrentablen Lebensversicherung möglich ist – idealerweise durch eine spezialisierte Kanzlei. Gerade bei Policen mit hohen Beiträgen lohnt sich das fast immer.

Abwicklung: Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich vom vermittelten Vertrag nicht mehr überzeugt bin?

Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, ob die Abwicklung des eigenen Vertrages grundsätzlich möglich ist, erhalten Interessierte auf der Webseite von Vertragshilfe24. (Autor: Frank Maiwald)

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5 KOMMENTARE

  1. Kritische Fragen an Vertragshilfe24

    Am 17. Mai 2025 stellte sich der Vertragshilfe24-Experte Sven Enger aus Hamburg den sehr kritischen Fragen von Business-Leaders.net (https://www.business-leaders.net/vertragshilfe24-altersvorsorge-als-sicherer-baustein-sven-enger-im-klartext/). Eine Frage lautete beispielsweise: „Was sagen Sie den Kritikern, die behaupten: Am Ende verdient bei Vertragshilfe24 jeder – außer dem Kunden?“

    Enger: „Zunächst einmal ist Vertragshilfe24 eine Informationsplattform und bietet keine Leistungen an, mit denen Geld verdient wird. Was die Dienstleister betrifft, sage ich: Rechnen können muss man schon. Der Kunde zahlt nichts vor, erhält meist sogar eine erste Auszahlung binnen 20 Tagen – und wenn danach noch ein Mehrwert entsteht, bekommt er davon den Löwenanteil. Die Dienstleister verdienen nur dann, wenn der Kunde profitiert. Im Gegensatz zu Versicherern, die jahrzehntelang garantiert verdient haben – unabhängig vom Kundenerfolg.“

  2. Stiftung Warentest bestätigt Zweifel an privater Rentenversicherung

    Jetzt ist es auch empirisch wissenschaftlich belegt. Die Stiftung Warentest hat am 14. Mai 2025 einen Vergleichstest von 14 klassischen Rentenversicherungen veröffentlicht (https://www.spiegel.de/wirtschaft/stiftung-warentest-rentenversicherungen-bieten-wenig-rendite-a-25c33ab3-aedc-4948-9eaf-306679c79ac3).

    „Wenig Rendite. Stiftung Warentest lässt kaum ein gutes Haar an Rentenversicherungen“, titelte daraufhin DER SPIEGEL (https://www.spiegel.de/wirtschaft/stiftung-warentest-rentenversicherungen-bieten-wenig-rendite-a-25c33ab3-aedc-4948-9eaf-306679c79ac3).

    Im Modellfall der Stiftung Warentest zahlte eine Kundin 30 Jahre lang 200 Euro monatlich in ihre Rentenversicherung ein. Damit kommt sie auf 72.000 Euro zu Beginn der Rente. Fünf Versicherer garantieren weniger als diese Summe als direkte Auszahlung, drei genau den vollen Betrag. Bei der mit „gut“ bewerteten Hannoverschen gibt es mit 79.966 Euro ein Plus von etwas mehr als elf Prozent auf den eingezahlten Betrag.

    Aber: Kunden müssen mehr als 90 Jahre alt werden.

    Würde sich die Kundin für eine monatliche Rente entscheiden, dann müsste die Kundin im Modellfall bei der Hannoverschen schon 92 Jahre alt werden, bis die Summe der Auszahlungen die eingezahlten Beiträge erreicht.

  3. Es gibt besser Lösungen, als kündigen

    „Lebensversicherung selbst kündigen? Es gibt bessere Lösungen“, erläuterte Sven Enger von der Berliner Graswurzelbewegung auxinum GmbH am 8. Mai 2025 im Hamburger Vertriebs-Magazin Pfefferminzia.de (https://www.pfefferminzia.de/advertorial/sven-enger-von-auxinum-lebensversicherung-selbst-kuendigen-es-gibt-bessere-loesungen/).

    Sven Enger: „Wir empfehlen Versicherten, im ersten Schritt online zu prüfen, ob ihr Vertrag lukrativ abgewickelt werden kann. Das geht sehr schnell auf der Website des Informationsportals Vertragshilfe24.“ (https://vertragshilfe24.de/vertragspruefung/)

    Sven Enger: „Die Berechnungsmethoden der Aktuare aus dem Netzwerk von auxinum werden von den Gerichten anerkannt; umgekehrt wurden sie von den Versicherungen nicht widerlegt. Und die Erfolge aus Vergleichen bei Gerichten im ganzen Bundesgebiet sind groß: In einem aktuellen Vergleich, der in Berlin geschlossen wurde, hatte die Versicherung 9.000 Euro geboten. Der Aktuar hatte 20.000 Euro wahren Wert errechnet und die Versicherung hatte sich schließlich bereit erklärt, 15.000 zu zahlen. Mehrerlös zwei Drittel.“

  4. „Versicherer erkennen ihre Fehler nicht an“

    Bis vor zwölf Jahren war Sven Enger Vorstand mehrerer Versicherungsgesellschaften, zum Schluss bei Standard Life. Nun will Sven Enger als Geschäftsführer der Berliner Auxinum GmbH und Experte von Vertragshilfe24 Kundinnen und Kunden dabei helfen, sich von unrentablen Lebensversicherungen zu trennen. Das erfordert viel Fachwissen und Kampfesstärke. Denn, so schilderte Sven Enger am 2. April 2025 auf Cash. (https://www.cash-online.de/a/sven-enger-auxinum-viele-versicherer-erkennen-ihre-fehler-nicht-an-695159/): „Viele Versicherungsgesellschaften zeigen sich heute uneinsichtig und erkennen ihre Fehler nicht an. Sie setzen darauf, dass die Versicherten den mühsamen Klageweg scheuen und aufgeben. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. Denn wir wollen den Versicherten zeigen: Ihr habt eine Chance auf Gerechtigkeit – und wir lassen euch nicht im Stich.“

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