Reportage
Rot-Rot-Grün stärkt die Rechte der Ausreisepflichtigen
Der neue rot-rot-grüne Senat will die Rechte für rund 14.000 Ausreisepflichtige in Berlin stärken. Abschiebungen sollen noch schwerer gemacht werden. Ausreisepflichtige erhalten das Anrecht auf einen Anwalt.

Seit dem Jahr 2014 haben rund 1,4 Millionen Migranten in Deutschland Asyl beantragt. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährte nur etwa jedem zweiten von ihnen Asyl oder zumindest einen Flüchtlings-, Subsidiär- oder Abschiebeschutz. Doch was geschieht mit der anderen Hälfte der abgelehnten Asylbewerber?
Zwar haben 95.000 Migranten Deutschland im genannten Zeitraum freiwillig verlassen, und weitere 54.000 Migranten wurden abgeschoben. Doch unter diesen Ausreisenden und Abgeschobenen finden sich auch viele Ausländer, die zuvor gar kein Asyl beantragt hatten. Sie wurden etwa wegen Straftaten ausreisepflichtig oder weil ihr Visum abgelaufen war.
Rot-Rot-Grün wollen Abschiebungen erschweren
Viele hunderttausend abgelehnte Asylbewerber dürfen trotz erfolgter Ablehnung ihres Asylantrags in Deutschland bleiben. Und nun setzen sich Linke, Grüne und viele SPD-Politiker dafür ein, abgelehnten Asylbewerbern noch stärker als bisher den dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen.
Um dies zu erreichen, nutzen SPD, Linke und Grüne ihre Macht auf Landesebene. Denn Rückführungen von Ausländern sind Sache der Bundesländer. In Berlin etwa regieren die drei linken Parteien künftig gemeinsam. In ihrem Koalitionsvertrag finden sich die Pläne, wie man Abschiebungen erschweren will.
„Wir können das Aufenthaltsgesetz – so rassistisch und mies es auch ist – nicht ändern, aber die Spielräume auf Landesebene können wir nutzen“, zitierte das Neue Deutschland die designierte Landesvorsitzende der Linken, Katina Schubert.
Einbürgerung abgelehnter Asylbewerber
In diesem Jahr sind laut Senatssozialverwaltung bis Ende Oktober 7.100 Ausreisepflichtige freiwillig ausgereist, 1.748 wurden abgeschoben. Allerdings lebten in Berlin laut Zahlen von Ende Juni noch immer 14.000 ausreisepflichtige Ausländer, davon 8.000 mit Duldung.
Wenn die Rückführung von Ausreisepflichtigen lange nicht gelingt, so erhalten sie trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis. Später erhalten sie die unbefristete Niederlassungserlaubnis und nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt sogar die deutsche Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung für diesen Einbürgerungsprozess abgelehnter Asylbewerber ist, dass sie keine Straftaten begehen und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sicherstellen. Zur Jahresmitte lebten in Berlin fast 39.000 abgelehnte Asylbewerber und warteten auf ihre Einbürgerung.
Grüne und Linke gegen Abschiebungen von Roma
Doch diese Einbürgerung von zehntausenden abgelehnten Asylbewerbern unter der aktuellen Rückführungspolitik ist nach Ansicht von Rot-Rot-Grün nicht ausreichend. Die neue Landesregierung plant weitere Maßnahmen im Interesse der Ausreisepflichtigen, berichtet die Welt.
So darf künftig nicht mehr aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern abgeschoben werden. Familien dürfen bei der Rückführung nicht mehr getrennt werden. Abschiebungen in Regionen, die „aus humanitären Gründen nicht tragbar sind“, soll es unter Rot-Rot-Grün nicht mehr geben.
So lehnen viele Grüne und Linke Rückführungen von Roma in die Balkanstaaten ab. Denn dort würden sie unter Armut, Diskriminierung, und einem Mangel an Gesundheitsversorgung und Bildungsmöglichkeiten leiden.
Berlin hat extrem viele „Härtefälle“
Berlin nutzt schon jetzt seine Landeskompetenzen stark aus, um Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zu verhindern. Kein anderes Bundesland nutzt die im Jahr 2005 geschaffenen Härtefallkommissionen so großzügig wie die Bundeshauptstadt.
Zur Jahresmitte lebten in Berlin 1.540 Migranten durch eine Härtefallregelung. Selbst in den beiden größten Bundesländern sind es deutlich weniger: in Bayern 448 und in Nordrhein-Westfalen 1.280.
Der erhebliche Spielraum dieser Härtefallkommissionen kommt daher, dass sie von der jeweiligen Landesregierung eingerichtet werden. Sie betreiben ein rein nach dem jeweiligen Humanitätsempfinden ausgestaltetes Entscheidungsverfahren.
Ausreisepflichtige erhalten Anspruch auf einen Anwalt
Zu den Maßnahmen des neuen Berliner Senats im Interesse der Ausreispflichtigen gehört auch „der Anspruch auf anwaltliche Betreuung und Begleitung“. Dieser ist im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben und soll auch „während der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ gelten.
Außerdem hält die linke Koalition „Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam“, die ein Untertauchen vor der Rückführung erschweren sollen, „grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen“. Sie wird sich deshalb zusammen mit Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.


