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Warum die Polizei erst jetzt nach dem Treppen-Treter fahndet

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Polizei fahndet nach Treppen-Treter
Die Polizei fahndet seit Freitag öffentlich nach dem Treppen-Treter. (Screenshot: Polizei Berlin)

Bereits vor sechs Wochen trat ein Mann in Neukölln eine junge Frau die Treppe hinunter. Doch erst jetzt leitet die Polizei eine öffentliche Fahndung ein, nachdem die Presse die Videoaufnahmen vom Treppen-Treter und seiner Gang veröffentlicht hat. Das sind die Gründe.

Polizei fahndet nach Treppen-Treter
Die Polizei fahndet seit Freitag öffentlich nach dem Treppen-Treter. (Screenshot: Polizei Berlin)

Bereits am 27. Oktober kurz nach Mitternacht hatte eine Gang in Neukölln eine junge Frau angegriffen. Einer der Männer trat ihr in den Rücken, sodass sie die Treppe am U-Bahnhof Hermannplatz hinunterstürzte. Sechs Wochen später fahndet nun auch die Polizei Berlin nach dem Täter. Am 8. Dezember meldet sie:

Mit der Veröffentlichung einer Videosequenz aus einer Überwachungskamera bittet die Polizei um Mithilfe bei der Identifizierung mehrerer Männer. Nach den bisherigen Ermittlungen wurde eine 26 Jahre alte Frau am Donnerstag, den 27. Oktober 2016, gegen 0.20 Uhr von einem unbekannten Mann ohne erkennbaren Grund in den Rücken getreten, als sie auf dem U-Bahnhof Hermannstraße eine Treppe hinunter ging und dadurch in die Tiefe stürzte.

Der Tatverdächtige befand sich in einer Gruppe von mehreren Männern, die sich nach dem Sturz der jungen Frau auch nicht um sie gekümmert haben sollen. Andere Passanten kamen der 26-Jährigen zur Hilfe und alarmierten Polizei und Feuerwehr. Sie kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Kriminalpolizei fragt:

– Wer kennt den Tatverdächtigen und seine Begleiter und kann Angaben zu ihrer Identität oder ihrem Aufenthaltsort machen?

– Wer hat in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober 2016 am U-Bahnhof Hermannstraße Beobachtungen gemacht, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten?

– Wer kann weitere sachdienliche Angaben machen?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei der Direktion 5, Dir 5 K 3, in der Friesenstraße 16 in 10965 Berlin-Kreuzberg unter der Telefonnummer (030) 4664 – 57 11 00 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Polizeisprecher Winfrid Wenzel sagte der Welt, der Angriff auf die junge Frau am 27. Oktober sei bereits zwei Minuten danach telefonisch bei der Polizei gemeldet worden. Dass es einige Wochen dauert, bis der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben wird, sei normal. „Vier bis fünf Wochen sind absolut üblich.“

Über die Veröffentlichung entscheidet nicht die Polizei

Doch warum startet die Polizei Berlin die Öffentlichkeitsfahndung erst jetzt? Eine Sprecherin der Polizei sagte, dass eine Öffentlichkeitsfahndung immer das letzte Mittel sei. Zuerst müssten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Ob das Material veröffentlicht wird, entscheidet nicht die Polizei, sondern je nach Fall ein Richter oder ein Staatsanwalt.

Im Falle des Übergriffs in Neukölln liegt inzwischen ein richterlicher Beschluss vor, sagt Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin. Die Polizei entscheide unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Opfers, was genau gezeigt wird. Das Video zeige, dass es sich um eine „extrem brutale“ Tat handle. Nun gelte es, die Männer zu finden.

Einstufung als „gefährliche Körperverletzung“ erst nach drei Wochen

Zuvor hatte Martin Steltner gesagt, dass die polizeilichen Ermittlungen Ende November abgeschlossen worden seien und dass der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben worden sei. Man gehe davon aus, dass die junge Frau den Angreifer nicht gekannt hat, „dass diese Tat aus dem Nichts kam“.

Zwar sind die Videoaufnahmen laut Polizeisprecher Winfrid Wenzel „schaurig“. Man sei jedoch zunächst davon ausgegangen, dass die junge Frau nur Kratzer abbekommen hätte. Erst am 17. November sei der Fall auf „gefährliche Körperverletzung“ hochgestuft worden. Denn das Opfer habe nach einem weiteren Arztbesuch angegeben, eine Armfraktur erlitten zu haben.

BVG erfährt aus der Presse von dem Angriff

Im Gegensatz zur Polizei hat die BVG erst durch die Medienberichterstattung von der Tat erfahren. „Am 27. Oktober 2016 hatte sich die Polizei bei uns gemeldet und die inzwischen bekannten Sequenzen angefordert. Wir gehen davon aus, dass die Frau eine Anzeige bei der Polizei gestellt hat“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.

Die Beamten hätten das Überwachungsvideo im Zeitabschnitt der Tat verlangt. Die BVG habe nicht gewusst, was auf dem Video zu sehen ist. „Wir haben die Datei kopiert, verschlüsselt und überstellt“, so Petra Reetz. Wenn die Frau den Notrufknopf gedrückt hätte, hätte die BVG die Polizei von sich aus informiert.

Bei einem möglichen Verfahren werde auch eine Rolle spielen, dass es dem Täter augenscheinlich „völlig egal war“, was mit seinem Opfer passiert, sagt Polizeisprecher Winfrid Wenzel. Der Täter hatte den Sturz der Frau beobachtet, an seiner Zigarette gezogen und war dann ganz entspannt mit seiner Gang in Richtung Ausgang weitergegangen.

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Thomas Breithaupt

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