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Bundestag nennt Algerien, Tunesien und Marokko sicher

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Maghreb-Länder sichere Herkunftsstaaten
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, dass die Bundesregierung die kritischen Punkte der Menschenrechtssituation in den drei Maghreb-Ländern natürlich kennt. So gehen etwa in Algerien Vergewaltiger von minderjährigen Mädchen straffrei aus, wenn sie ihr Opfer heiraten. (Screenshot: YouTube/phoenix)

Der deutsche Bundestag hat die Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Die Neuregelung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Maghreb-Länder sichere Herkunftsstaaten
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, dass die Bundesregierung die kritischen Punkte der Menschenrechtssituation in den drei Maghreb-Ländern natürlich kennt. So gehen etwa in Algerien Vergewaltiger von minderjährigen Mädchen straffrei aus, wenn sie ihr Opfer heiraten. (Screenshot: YouTube/phoenix)

Der deutsche Bundestag in Berlin hat am Freitagvormittag die Einstufung der drei Maghreb-Länder Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Diese Neuregelung muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Union und SPD begründen die Neuregelung mit der niedrigen Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten von weniger als 1 Prozent. Die Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer soll die Asylverfahren beschleunigen.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten in namentlicher Abstimmung 424 Abgeordnete, berichtet Blick. Es gab 145 Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Ob auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmt ist wegen der ablehnenden Haltung von Grünen und Linken ungewiss.

Sind die Maghreb-Länder sichere Herkunftsstaaten?

Grüne und Linkspartei verweisen auf die Verfolgung von Homosexuellen, auf die Diskriminierung von Frauen sowie auf Fälle von Folter und anderer politischer Verfolgung in Algerien, Tunesien und Marokko.

Die Redner von Union und SPD räumten während der Bundestagsdebatte am Freitag die Menschrechtsverletzungen durchaus ein. Sie verwiesen jedoch darauf, dass Asylanträge auch mit der Neuregelung individuell geprüft würden, wie es die UNO-Flüchtlingskonvention verlangt.

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