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Kirchen schützen mehr Migranten vor Abschiebung

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Kirchenasyl
Diese christliche Familie hat im Kirchenasyl Schutz gefunden vor ihrer Abschiebung in den Iran. (Screenshot: YouTube)

Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die in Deutschland ein Kirchenasyl erhalten, ist erneut gestiegen. Die Initiative „Asyl in der Kirche“ zählt derzeit 547 Menschen, die in den Kirchen einen Schutz gegen ihre Abschiebung finden.

Kirchenasyl
Diese christliche Familie hat im Kirchenasyl Schutz gefunden vor ihrer Abschiebung in den Iran. (Screenshot: YouTube)

Wenn ihre Asylanträge abgelehnt wurden und die Klagen gegen die Ablehnung sowie mögliche Folgeanträge ebenfalls gescheitert sind, müssten wären die Migranten ausreisepflichtig. Doch drei Viertel dieser rund 200.000 eigentlich ausreisepflichtigen Migranten haben einen sogenannten Duldungsstatus.

Geduldet sein heißt, dass die Ausreisepflicht ausgesetzt wird, etwa weil die Migranten krank sind, weil ihr Herkunftsland nicht bekannt ist oder weil es sie nicht zurücknehmen will. Doch auch abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung haben noch verschiedene Möglichkeiten, ihrer Abschiebung zu entgehen. Sie können zum Beispiel

  • illegal untertauchen,
  • bei den Härtefallkommissionen der Bundesländer vorsprechen, was vor allem in Berlin sehr erfolgversprechend ist,
  • Petitionen beim Landtag und beim Bundestag stellen oder
  • ins Kirchenasyl gehen.

Mitte Januar zählte die Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ bundesweit 323 Fälle von Kirchenasyl mit insgesamt 547 geschützten Menschen, darunter 145 Kinder, berichtet Spiegel Online.

Ein Jahr zuvor hatte die von beiden großen Kirchen getragene Initiative nur 277 Fälle von Kirchenasyl mit 449 Migranten registriert. Im Januar 2015 hatte es sogar nur 200 Fälle mit 359 Migranten gegeben.

Eine Gesamtzahl, wie viele Migranten im Jahr 2016 zeitweise von Kirchengemeinden oder Klöstern aufgenommen wurden, liegt nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ noch nicht vor.

Man gehe aber davon aus, dass es auch hier eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr gab. Im Jahr 2015 hatten mindestens 1.015 Menschen Schutz in den deutschen Kirchen gefunden. Im Jahr 2014 waren es 788 Menschen. Im Jahr 2013 waren es 162.

Mit dem Kirchenasyl sollen abgelehnte Asylbewerber wenigstens ein vorläufiges Bleiberecht erhalten. Bei einem großen Teil von ihnen handelt es sich um Migranten, die auf Basis der europäischen Dublin-Regeln in dem Staat Asyl beantragen müssen, in dem sie in die EU eingereist sind. Rein rechtlich müssten sie Deutschland verlassen.

Vor zwei Jahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den Kirchen ein Verfahren vereinbart wurde, demzufolge das Bundesamt gemeldete Fälle von Kirchenasyl noch einmal individuell prüft. Oft dürfen die abgelehnten Asylbewerber nach dieser erneuten Prüfung dann doch in Deutschland bleiben.

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Thomas Breithaupt

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