Reportage
Deutscher als mutmaßlicher Aleppo-Leichenschänder angeklagt

Die nordsyrische Stadt Aleppo erlebte eine besonders hässliche Fratze des Krieges. Seit Sommer 2012 ist die Stadt umkämpft. 2013 war Aleppo eine Hochburg des Isamischen Staates, bevor sie mit Hilfe russicher Truppen im vergangenen Jahr befreit wurde.
Die IS-Eroberer schnitten katholischen Geistlichen und gefangen genommenen Gegnern öffentlich die Köpfe ab. Die Leichen wurde anschließend geschändet. Ohren und Nasen wurden abgetrennt. Die Köpfe wurden mit Stiefeln getreten. Und immer wieder Kugeln hineingeschossen. Alles wurde gefilmt und zu Propagandazwecken ins Internet gestellt.
Unter den Leichenschändern von Aleppo soll sich auch der Deutsche Abdelkarim El B. (30) befunden haben. Er wurde am 9. Februar 2014 bei seiner Einreise aus Syrien in die Türkei festgenommen und war bis zum 22. Januar 2015 in türkischer Haft. Nach der dortigen Freilassung reiste er nach Deutschland zurück und befindet sich seit seiner Festnahme am 25. Februar 2015 in Untersuchungshaft.
Abdelkarim El B. wurde nun als Kriegsverbrecher von Aleppo angeklagt.
Staatsanwältin Frauke Köhler beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) in Karlsruhe teilte gestern mit: „Die Bundesanwaltschaft hat am 31. Mai 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Anklage gegen den 30jährigen deutschen Staatsangehörigen Abdelkarim El B. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB).“
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
„Der Angeschuldigte reiste im September 2013 über die Türkei nach Syrien und schloss sich dort dem ISIG an. Er ließ sich in ein Register der Vereinigung als Kämpfer eintragen und kämpfte in der Folge wiederholt in vorderster Reihe. Unter anderem übernahm der Angeschuldigte mit seinem Kampfverband Anfang November 2013 eine von der gegnerischen Seite aufgegebene Stellung in der Nähe der syrischen Stadt Aleppo.
Dort schändete der Angeschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern seiner Einheit den Leichnam eines gegnerischen Kämpfers. Einer von ihnen schnitt dem Getöteten Ohren und Nase ab, ein weiterer schoss dem Getöteten in den Kopf. Der Angeschuldigte filmte die Verstümmelung mit seinem Mobiltelefon und kommentierte das Geschehen in ehrverletzender Weise. Zudem trat er dem Getöteten in das entstellte Gesicht. Anfang Februar 2014 reiste der Angeschuldigte aus Syrien in die Türkei. Dort wurde er am 9. Februar 2014 festgenommen.“
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. gegen den Angeschuldigten Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt und unter anderem deswegen Anklage vor dem Landgericht Frankfurt a.M. erhoben. In der Folge ergab sich der Verdacht, dass der Angeschuldigte sich in Syrien dem ISIG als Mitglied angeschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. das Verfahren auch wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung eröffnet und die Akten der Bundesanwaltschaft vorgelegt, die aufgrund aktueller Rechtshilfeerkenntnisse nunmehr zusätzlich diese Anklage erhebt.


