Reportage
De Maizière: Imame sollen für Kinderehen Bußgeld zahlen
Wegen der islamischen Zuwanderung arbeiten Union und SPD an einer Neuregelung des Eherechts. Innenminister Thomas de Maizière will erreichen, dass Imame für Kinderehen Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zahlen sollen, wenn sie in Deutschland Kinderehen schließen.

Anfang September war die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderehen ins Leben gerufen worden. Seitdem hat sie viermal getagt. Beteiligt sind das Bundesinnenministerium sowie Vertreter von Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Die Gruppe will in den kommenden Wochen einen Entwurf zur gesetzlichen Änderung des Eherechts vorlegen. Es gibt bereits ein 20 Seiten umfassendes Arbeitspapier, das jedoch innerhalb der Arbeitsgruppe strittig ist.
Große Teile der Union wollen die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten abschaffen und eine Heirat unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten. Dies fordern etwa die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), und der Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU).
Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Unterstützung für die grundsätzliche Altersuntergrenze von 18 Jahren. Doch das Bundesjustizministerium von Heiko Maas prüft derzeit noch verfassungsrechtliche Bedenken. Denn die Ehe genießt in Artikel 6 des Grundgesetzes einen hohen Schutz des Staates.
CSU-Politiker gegen Änderung des Eherechts
Der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Michael Frieser hingegen lehnt eine grundsätzliche Anhebung des Heiratsalters ab. Bisher dürfen Jugendliche ab 16 Jahren heiraten, wenn der andere Ehepartner volljährig ist und ein deutsches Familiengericht die Zustimmung erteilt.
„Ich bezweifle, dass es ein gutes Zeichen ist, unser Recht zu ändern, weil durch den Zustrom von Schutzsuchenden eine bisher nicht vorhandene Problematik aufgetreten ist“, zitiert die Welt den CSU-Rechtsexperten. „Wir sollten im Gegenteil das Signal senden, dass wir an unserer Rechtsordnung festhalten.“
Zudem fordern CDU und CSU, dass für alle in Deutschland geschlossenen Ehen künftig das deutsche Recht gelten soll. Derzeit ist das Recht der ausländischen Ehepartner in deren Heimatländern ausschlaggebend.
Imame sollen für Kinderehen Bußgeld zahlen
Einigkeit herrscht derzeit bei allen Teilnehmern der Bund-Länder-Arbeitsgruppe darüber, dass Ehen in Deutschland weiterhin unzulässig sein sollen, wenn bei der Eheschließung einer der Partner jünger als 16 Jahre war.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will den Imamen sogar ein Bußgeld auferlegen, wenn sie Ehen von Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren schließen. Das Bußgeld für die Imame soll bis zu 1.000 Euro betragen, berichtet die Welt.
Nach den Vorstellungen der Union sollen die Jugendämter dazu verpflichtet werden, bei Gericht die Aufhebung von Auslandskinderehen zu beantragen. Die SPD-Fraktion trägt dies mit. Nur das Bundesjustizministerium von Heiko Maas (SPD) lehnt eine solche generelle Verpflichtung bisher ab.
Aufhebung der Ehe bei Einreise nach Deutschland
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) fordert eine gesetzliche Regelung, wonach Kinderehen künftig sofort bei der Einreise nach Deutschland für null und nichtig erklärt werden. „Das schützt das Kindeswohl am besten und ist – auch nach außen – das klarste Signal gegen Kinderehen.“
Ein Aufhebungsverfahren vor einem deutschen Gericht dauert nach Ansicht von Winfried Bausback viel zu lange. Zudem könne es erst dann eingeleitet werden, wenn der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt erreicht ist. Zu diesem Zeitpunkt lebe das betroffene Mädchen aber schon bis zu sechs Monate in Deutschland.
Das anschließende Gerichtsverfahren könne dann noch weitere Monate dauern, sagte der bayrische Justizminister. „Während dieser ganzen Zeit wäre die Kinderehe zunächst wirksam und das Jugendamt müsste grundsätzlich tatenlos dabei zusehen, wie das Mädchen in der Ehe verbleibt.“
Die Debatte über Kinderehen war durch den Zuzug aus islamischen Ländern wie Afghanistan oder Syrien entbrannt, wo es durchaus üblich ist, dass Eltern ihre minderjährigen Töchter verheiraten.
Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli 1.475 verheiratete Minderjährige in Deutschland. Davon waren 120 Verheiratet erst 14 oder 15 Jahre alt und insgesamt 361 Verheirate waren sogar noch Kinder, also jünger als 14 Jahre.


