Reportage
Oberste Datenbeauftragte will Flüchtlings-Handys schützen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff hat Pläne kritisiert, wonach Flüchtlings-Handys zur Identitätsprüfung genutzt werden sollen. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Migranten.

Die Bundesregierung plant, dem Bundesamt für Migration (BAMF) bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern auch den Zugriff auf deren Handydaten zu ermöglichen. Doch diese Pläne stoßen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf Kritik.
Dies sei ein massiver Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Asylbewerber, warnt Andrea Voßhoff in einer Stellungnahme an den Bundestag, die den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt.
Auf den Mobiltelefonen der Asylbewerber befänden sich eine Fülle teils höchst persönlicher Daten. Zudem würden durch die Auswertung auch unbeteiligte Kontaktpersonen erfasst, möglicherweise sogar Rechtsanwälte, so die Datenschutzbeauftragte.
Nach Ansicht von Andrea Voßhoff ist die geplante Überprüfung von Flüchtlings-Handys unverhältnismäßig und verstoße gegen Vorgaben des Grundgesetzes. Denn mit den Handydaten ließen sich allenfalls Indizien für eine Identität sammeln.
Auch die Lobby-Gruppe „Pro Asyl“ hat in einem Schreiben an den Bundestag kritisiert, dass der Gesetzentwurf den „gläsernen Flüchtling“ schaffe. Ein systematisches Auslesen von Handydaten übertrete die Grenze zum grundgesetzlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Bundesamt für Migration und Integration den Zugriff auf die Handydaten von Asylbewerbern erhalten, um die Identität der Betroffenen zu klären. Derzeit berät darüber der Deutsche Bundestag.
Das Bundesamt für Migration unterstützt die Pläne der Bundesregierung. Denn die Handydaten könnten schnell Hinweise zur Plausibilität der Angaben von Asylbewerbern geben, etwa mit Blick auf die verwendeten Sprachen oder die Geodaten von Fotos.
Das Bundesamt weist in einem Schreiben an den Bundestag zudem darauf hin, dass man nur dann auf die Daten zugreifen wolle, wenn ein Asylbewerber keine gültigen Papiere besitzt. Dies ist nach früheren Angaben der Behörde bei 60 Prozent der Asylbewerber der Fall.


