Reportage
Regierung will Strom vom eigenen Dach besteuern
Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass auch der selbsterzeugte Strom vom eigenen Dach mit der Stromsteuer belegt wird. Rückwirkend.

Dank der Energiewende ist Strom aus der Steckdose in Deutschland derart teuer geworden, dass sich Photovoltaikanlagen heute auch ohne Förderung rentieren können. Sie sind auf den Häusern in Deutschlands Ballungsräumen installiert und versorgen die Mieter direkt mit relativ preiswertem Strom.
Steuer auf Strom vom eigenen Dach
Denn nun hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Geschäftsmodell der Selbstversorgung mit Strom vom eigenen Dach praktisch zerstören würde. Demnach soll nämlich die Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auch für all jene fällig werden, die mehr als 20 Megawattstunden selbst verbraucht.
Die erste rot-grüne Bundesregierung hatte die Stromsteuer 1999 eingeführt, um die Energiewende zu finanzieren. Selbstverbrauchter Strom sollte aber bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei sein. Diese Ausnahme ist ein Anreiz für Immobilienbesitzer, einen Teil des von ihnen erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.
Zwar dürften Einfamilienhäuser wegen der Grenze von 20 Megawattstunden auch weiterhin von der Steuer ausgenommen bleiben, wenn sie nicht gerade ihren Außenpool mit dem Sonnenstrom heizen. Betroffen sind aber viele Gewerbetreibende und Wohneinheiten mit mehr als sechs Durchschnittshaushalten.
Jenen Immobilienbesitzern, die in eine Solaranlage investiert haben, drohen nun also massive Verluste. Denn Solarstrom lässt sich heute für rund 10 Cent erzeugen. Hinzukommen würde nun die Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Stromsteuer auf selbsterzeugten Strom soll rückwirkend sein
Zudem soll die Stromsteuer auf den selbsterzeugten Strom auch rückwirkend fällig werden, also auch für alle bereits bestehenden Anlagen. Betroffen sind Wohnungsbauunternehmen, die eine Solaranlage gebaut haben, um den Mietern vergünstigten Strom vom eigenen Dach zu liefern. Schon laut aktueller Gesetzeslage lohnt sich das erst nach vielen Jahren.
Doch könnte die Photovoltaikanlage für die Vermieter rückwirkend zum Verlustgeschäft werden. Denn der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums würde ihre Kalkulationen zunichte machen. Zwar ist es noch fraglich, ob eine solche rückwirkende Regelung überhaupt möglich wäre. Doch allein der entsprechende Vorschlag ist dreist.
Das Ministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) begründet den Gesetzentwurf damit, dass man nur Vorgaben aus Brüssel umsetze. Die Steuerbefreiung für Selbstverbraucher stelle eine unerlaubte Beihilfe dar. Denn für ein und denselben Strom darf es nicht zweierlei Art von Förderung geben.
Grüne leisten Widerstand
Die Solarlobby selbst spricht im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzentwurf von einem Schildbürgerstreich. Die Süddeutsche Zeitung zitiert Baden-Württembergs grünen Umweltminister Franz Untersteller:
„Damit verhindert die Bundesregierung, dass vor allem die großen ungenutzten Potenziale auf Dachflächen im innerstädtischen Bereich für die Sonnenenergie erschlossen werden können.“
„Das ist so, wie wenn jemand auf dem Balkon Tomaten anpflanzt und für den Verzehr dann nachher Umsatzsteuer zahlen soll.“
Und die Grünen-Politikerin Julia Verlinden sagt, dass für den Staatshaushalt bis zum Jahr 2022 nur Mehreinnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bei der Stromsteuer herauskommen. Da ist der Verwaltungsaufwand sicherlich höher.


