Reportage
Minderjährige Flüchtlinge kosten den Staat mehr als Rentner

Rund 70.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt es in Deutschland. Jeder von ihnen kostet monatlich bis zu 5.000 Euro. Nach Ansicht von Bayerns Finanzminister Markus Söder muss die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kostengünstiger gestaltet werden.
„Es kann nicht sein, dass am Ende ein deutscher Rentner weniger vom Staat erhält, als ein unbegleiteter Jugendlicher kostet“, zitiert die WELT den bayerischen Finanzminister. Daher fordert Markus Söder vor der Ministerpräsidentenkonferenz eine grundsätzliche Änderung des Aufnahmesystems für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Minderjährige Flüchtlinge sind nicht alle traumatisiert
„Das Jugendhilferecht passt nicht. Nicht jeder minderjährige Flüchtling ist traumatisiert und braucht die besondere Betreuung der Jugendhilfe“, sagte der CSU-Politiker. Derzeit werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von der Jugendhilfe betreut. Doch deren Konzept ist eigentlich für wenige Kinder aus verwahrlosten deutschen Familien konzipiert.
Je nach Bundesland erhält die Jugendhilfe für einen betreuten Minderjährigen 40.000 bis 60.000 Euro pro Jahr – auch für jeden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling. „Die Regelsätze sind zu hoch“, sagt Markus Söder. Die minderjährigen Flüchtlinge dürften nicht mehr vom Staat erhalten, als ein deutscher Rentner.
Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hatte in der letzten Woche auf die Überforderung der Jugendhilfe hingewiesen. „Meist betreut ein Vormund 50 Minderjährige, in Einzelfällen können es aber auch mehr als 100 sein“, sagte er der WELT.
Geplantes Integrationsgesetz zur Ansiedlung der Flüchtlinge
Der Umgang mit den unbegleiteten Minderjährigen ist auch Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Berlin. Die Länderchefs beraten in der Bremer Landesvertretung über das geplante Integrationsgesetz. Danach haben sie einen Termin bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt.
Mit dem Integrationsgesetz soll es Flüchtlingen ermöglicht werden, sich möglichst schnell in Deutschland anzusiedeln. Geplant sind etwa frühere Sprachkurse und 100.000 zusätzliche vom Steuerzahler finanzierte Jobs.
Zudem soll die sogenannte Vorrangprüfung ausgesetzt werden, wonach bei der Job-Vergabe eigentlich zuerst geklärt werden müsste, ob EU-Bürger infrage kommen. Außerdem sollen Asylbewerber schneller eine Ausbildung beginnen. Schon der Ankunftsnachweis soll ausreichen, nicht erst die Anerkennung.
Zudem soll, wer einen Ausbildungsplatz hat, künftig auch bei Ablehnung seines Asylantrags bis zur Abschlussprüfung in Deutschland bleiben dürfen. Die meisten der geplanten Neuregelungen gelten jedoch nur für Asylbewerber mit einer hohen Bleibeperspektive.
Außerdem sollen die Bundesländer auch anerkannten Asylbewerbern einen Wohnort vorschreiben dürfen. Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai in Meseberg beschließen. Laut einer Schätzung der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen fallen allein in diesem Jahr Integrationskosten von 25 Milliarden Euro an.


