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Reportage

Mutter wegen Rundfunkbeitrag mit Haft bedroht

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Kathrin Weihrauch Rundfunkbeitrag Haft
Kommt Kathrin Weihrauch in Beugehaft? (Screenshot: YouTube)

Kathrin Weihrauch aus Brandenburg hat die Öffentlich-Rechtlichen nicht genutzt und daher den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. Nun droht der alleinerziehenden Mutter Beugehaft. Doch der rbb ist in der Zwickmühle.

Kathrin Weihrauch Rundfunkbeitrag Haft
Kommt Kathrin Weihrauch in Beugehaft? (Screenshot: YouTube)

Anfang August erhielt Kathrin Weihrauch aus Brandenburg vom Amtsgericht einen Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag in Höhe von 309,26 Euro nicht bezahlt hat. Nun drohen der alleinerziehenden Mutter sechs Monate Beugehaft.

Ihre Geschichte erinnert an die von Sieglinde Baumert aus Geisa in Thüringen, die am 4. Februar dieses Jahres als erste Bürgerin wegen ihres Zwangsgebührenstreiks in Erzwingungshaft genommen wurde. Erst am 4. April kam sie wieder frei – nach 61 Tagen Haft im Frauengefängnis Chemnitz.

Eigentlich sollte es keine Erzwingungshaft mehr geben

Doch Fälle wie diese sollte es inzwischen eigentlich gar nicht mehr geben. Mitte September sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille, dass Beitragsverweigerer ab sofort nicht mehr in Haft kommen sollen. Man wolle künftig „stets eine gütliche Einigung“ mit dem Beitragszahler anstreben.

Ein Grund für das Zurückrudern war neben dem Schaden fürs Image wohl auch, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) im Fall von Sieglinde Baumert mehrere tausend Euro für ihren Gefängnisaufenthalt zahlen musste. Derartige Kosten wollten die Öffentlich-Rechtlichen offenbar vermeiden.

Warum droht der rbb nun doch wieder mit Beugehaft?

Doch nun droht der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) der alleinerziehenden Mutter Kathrin Weihrauch doch wieder mit Erzwingungshaft. Zu den Gründen will sich der Sender aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Der Streit zwischen der Nichtzahlerin und dem rbb um die Beiträge für das Jahr 2013 dauert bereits mehr als ein Jahr.

Seit 2013 muss jeder Haushalt monatlich 17,50 Euro bezahlen. Durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wurden viele Leute erfasst, die bislang nicht gezahlt hatten. Auch Kathrin Weihrauch erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen, dann Mahnungen vom Beitragsservice und schließlich die Aufforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben.

Bank zieht Kathrin Weihrauch die Kreditkarte ein

Kathrin Weihrauch arbeitet selbstständig als Clown. Eine Pfändung ihres Einkommens ist daher nicht möglich. (Screenshot: YouTube)
Kathrin Weihrauch arbeitet selbstständig als Clown. Eine Pfändung ihres Einkommens ist daher nicht möglich. (Screenshot: YouTube)

Kathrin Weihrauch nutzt keine öffentlich-rechtlichen Medien. „Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“, sagte sie der taz. Sie verweigerte die Vermögensauskunft und bekam dafür einen Eintrag ins Schuldnerregister. Daraufhin zog ihr die Bank die Kreditkarte ein und kündigte ihren Dispo.

Kathrin Weihrauch arbeitet selbstständig als Clown. Sie lebt am Existenzminimum und erhält Wohngeld. Sie hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dies wurde abgelehnt. Dagegen hat sie Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt. Doch auch dies wurde abgelehnt.

Außerdem hat sie beim rbb darum gebeten, dass man sie als Härtefall eingestuft. Doch darauf hat bisher keine Antwort. Ihren Haftbefehl hat sie nach eigenen Angaben zur Prüfung an das Landgericht Potsdam geschickt. Solange die Richter prüfen, könne sie nicht verhaftet werden.

Am Anfang zahlte sie einfach deshalb nicht, weil sie die Öffentlich-Rechtlichen Sender nicht nutzt. Doch mittlerweile geht es ihr ums Prinzip. „Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“

Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.

Landesrundfunkanstalten in der Zwickmühle

Die Landesrundfunkanstalt entscheidet darüber, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist. Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut Landesjustizministerium 146,87 Euro. Das ist halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Schon ab dem dritten Tag im Knast macht der rbb Miese, zumindest in diesem konkreten Fall.

Doch andererseits macht die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ Druck auf die Landesrundfunkanstalten, das Beitragsgeld konsequent einzutreiben. Denn wenn erst mal einige Haushalte mit dem Nichtzahlen durchkämen, dann könnten immer mehr Menschen dem Beispiel folgen.

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