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Reportage

Bußgeld, weil Mädchen (7) mit Kreide auf die Straße malte

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Bußgeld Mädchen mit Kreide Straße
Das Ordnungsamt leitete ein Bußgeldverfahren, weil ein siebenjähriges Mädchen mit Kreide auf die Straße gemalt hatte. (Foto: henri.tomic)

Weil ihre siebenjährige Tochter mit Kreide in einer Spielstraße malte, sollen die Eltern nun ein Bußgeld zahlen. Denn das Ordnungsamt sieht darin einen Verstoß gegen die Stadtordnung.

Bußgeld Mädchen mit Kreide Straße
Das Ordnungsamt in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil ein siebenjähriges Mädchen mit Kreide auf die Straße malte. (Foto: henri.tomic)

Die siebenjährige Maya-Juna hatte am Himmelfahrtstag ein „P“ und Markierungen für drei Parkbuchten auf die verkehrsberuhigte Straße vor der elterlichen Wohnung in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) gemalt. Denn die Familie erwartete Besuch mit dem Auto.

Eine Woche erhielten die Eltern einen Brief vom Ordnungsamt in zweifacher Ausführung. Denn für die Behörden ist die bunte Kreidemalerei ein klarer Fall für ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Stadtordnung.

Bußgeld, weil Mädchen mit Kreide ein P malte

„Zuerst dachte ich, es handelt sich um einen Scherz“, zitiert die Berliner Morgenpost die Mutter der siebenjährige Maya-Juna. Ihre Tochter bemale das Pflaster häufig mit den Nachbarkindern. Schließlich wohne man in einer Spielstraße. „Offenbar ist es dieses Mal anders, da ein P für einen Parkplatz gemalt wurde.“

Maya-Juna habe geweint, als sie von dem Schreiben der Behörde erfuhr, sagt die Mutter. Ihre Tochter habe gefragt, ob sie nun nicht mehr auf der Straße spielen könne. „Natürlich kannst du das weiter machen“, habe sie ihre Tochter getröstet.

Einen Fragebogen des Ordnungsamtes ließen die Eltern unbeantwortet. Laut Ordnungsamt darf in der verkehrsberuhigten Straße nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Die von Maya-Juna mit Kreide bemalte Fläche gehört nicht dazu.

Großmutter nimmt den Gartenschlauch

Die Behörde hat die Eltern aufgefordert, die Malerei zu beseitigen. Andernfalls werde damit eine Firma auf Kosten der Familie beauftragt. Noch am Nachmittag reinigte die Großmutter die Fahrbahn mit wenig Wasser und einem Gartenschlauch. Eine Zahlungsaufforderung der Behörde gab es bislang nicht.

Der SPD-Stadtverordnete und Anwalt Klaus-Dieter Mießbauer sagte, dass eine Kindermalerei keine Verunreinigung darstellt. „Damit werden wir zur Lachnummer“, sagt er. Nun will er in der Stadtordnung klar stellen lassen, dass Kindermalereien straffrei bleiben.

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Thomas Breithaupt

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