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Reportage

Verfassungsgericht hat entschieden: Renten dürfen besteuert werden

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Renten dürfen besteuert werden
Renten dürfen besteuert werden. (Foto: Couchabenteurer)
Renten dürfen besteuert werden
Renten dürfen besteuert werden. (Foto: Couchabenteurer)

Renten dürfen besteuert werden, sagt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach Ansicht der Richter ist die Besteuerung von Renten durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Rentensystem kann also so bleiben, wie es ist. Die Änderungen im Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

Drei Rentner, ein ehemaliger Arzt und zwei pensionierte Beamte, waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Doch dort wurden ihre Klagen nun abgewiesen. Eine Kammer des Zweiten Senats unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nahm ihre Verfassungsbeschwerden gegen Steuerbescheide sowie Urteile von Finanzgerichten nicht zur Entscheidung an.

Die drei Rentner klagten dagegen, dass die Rentenbeiträge von 2005 bis 2040 schrittweise immer stärker aus steuerfreiem Einkommen bezahlt werden, dass dafür aber die Rente bei der Auszahlung immer stärker besteuert wird.

Bis Ende 2004 hatten nur diejenigen Ruheständler Steuern gezahlt, die über relativ hohe Bezüge verfügten. Der Großteil blieb unter der Freigrenze. Ab 2005 wurden alle Renten zu 50 Prozent steuerpflichtig.

Für alle, die seit dem Jahr 2010 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 60 Prozent. 2040 sollen Renten und auch Beamtenpensionen dann komplett besteuert werden. Der Freibetrag richtet sich dabei lediglich nach den Einkünften im Jahr des Renteneintritts.

Im Gegenzug zur Besteuerung der Renten können in der Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.

Die drei Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre bis 2004 geleisteten Rentenbeiträge steuerentlastet waren und nun besteuert würden. Sie sehen darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Verbotes, rückwirkend ungünstigere Gesetze zu erlassen.

Doch nach Ansicht des Verfassungsgerichtes brauchte man vor zehn Jahren schnell eine tragfähige Übergangsregelung. Denn das alte Einkommenssteuergesetz war zuvor vom selben Gericht für nicht verfassungskonform erklärt worden.

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Thomas Breithaupt

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