BGH: Höchststrafe für Mord an Pferdewirtin Christin R. (21) aus Lübars

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Die Berliner Pferdewirtin Christin R. 21 wurde am 21. Juli 2012 am Freibad Lübars von einem für 500 Euro gedungenen Mörder mit einem Seil erdrosselt, weil die Auftraggeber, ihr Freund Robin H. und dessen Mutter Cornelia H., auf den Kopf der Pferdewirtin 2,5 Millionen Euro Versicherungen abgeschlossen hatten und das Geld schnell kassieren wollten (Foto: Youtub/BILD Blaulicht)
Die Berliner Pferdewirtin Christin R. 21 wurde am 21. Juli 2012 am Freibad Lübars von einem für 500 Euro gedungenen Mörder mit einem Seil erdrosselt, weil die Auftraggeber, ihr Freund Springreiter Robin H. und dessen Mutter Anlageberaterin Cornelia H., auf den Kopf der Pferdewirtin 2,5 Millionen Euro Versicherungen abgeschlossen hatten und das Geld schnell kassieren wollten (Foto: Youtube/BILD Blaulicht)

Die 21jährige Pferdewirtin Christin R. aus Berlin-Lübars  musste sterben, weil ihr Freund Springreiter Robin H. und die angehende Schwiegermutter Anlageberaterin Cornelia H. hinter ihrem Rücken Lebensversicherungspolicen von mehr als 2,5 Millionen Euro  abgeschlossen hatten und die Täter das Geld so schnell wie möglich kassierten wollten. Mit dem Geld hätten sich Robin H. und Cornelia H. den Traum vom Pferdehof erfüllen wollen.

Schon beim Abschluss der Versicherungen hatten der Freund und die Schwiegermutter in spe ein Mordkomplott geschmiedet. Zwei Mordversuche mit Messer und mit Gift scheiterten, schließlich wurde Christin R. in eine Falle (Treffen mit einer angeblichen Pferdeverkäuferin) gelockt und am 21. Juli 2012 auf einem Parkplatz am Freibad Lübars von einem gedungenen Mordhelfer mit einem Seil erdrosselt. Das Komplott flog auf. Alle Beteiligten wurden verurteilt. Robin und seine Mutter erhielten lebenslänglich – die Höchsstrafe. Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Dagegen legten sie Revision ein. Zogen bis vor den Bundesgerichtshof.

Doch der entschied am 2. März 2016: Die Höchststrafe ist rechtens, wie die Pressestelle des BGH in Karlsruhe vorgestern mitteilte.

Demnach hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Beschluss vom 2. März 2016 – 5 StR 556/15. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. Januar 2015 – (535) 234 Js 296/12 Ks (24/12) ist damit rechtskräftig.

„Außergewöhnlich hohe kriminelle Energie“

Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte erinnerte vorgestern daran: „Die Angeklagten Cornelia H. und Robin H. waren vom Landgericht unter anderem des Mordes sowie des zweifachen versuchten Mordes für schuldig befunden worden. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei diesen beiden Angeklagten hatte die Kammer damit begründet, dass es sich bei ihnen um die treibenden Kräfte gehandelt habe, die über einen Zeitraum von sieben Monaten mit außergewöhnlich hoher krimineller Energie daran gearbeitet hätten, Christin R. zu töten.

Der Ablauf des Mordkomplotts

Nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin hatten die Angeklagten Cornelia und Robin H. im Oktober 2011 beschlossen, die Freundin des Angeklagten Robin H., die 21-jährige Pferdewirtin Christin R. aus Berlin-Lübars, zu töten, um an die Versicherungssummen aus mehreren eigens zu diesem Zweck abgeschlossenen Lebensversicherungen zu gelangen.

Die ersten beiden Tötungsversuche im April und Juni 2012 seien jedoch fehlgeschlagen: Einen Messerangriff durch Cornelia H. habe Christin R. abwehren können, ein von der Angeklagten Tanja L., einer 30jährigen Verkäufern und Hobbyreiterin und Bekannten des Robin H. aus Nordrhein-Westfalen, verabreichter Gifttrunk (Kaliumchlorid in Sekt) habe nicht die erhoffte Wirkung entfaltet.

Daraufhin habe Tanja L. ihren 26jährigen Bruder, den Angeklagten Sven L., eingeschaltet. Dieser wiederum habe nun seinen Kumpel, den Angeklagten Pizzaboten Steven McA. beauftragt, Christin R. zu töten. In der Nacht vom 20. zum 21. Juni 2012 hätten die Angeklagten Robin H. und Tanja L. Christin R. unter einem Vorwand zu einem Parkplatz in Berlin-Lübars gelockt, wo der Angeklagte Steven McA. sie dann mit einem Seil erdrosselt habe.

Neben Mutter Cornelia H. und Sohn Robin H. erhielten auch die gedungenen Mordhelfer Sven L. und Steven McA. lebenslänglich.

Aufklärung durch Mittäterin Tanja L.

Robins Bekannte Tanja L. – die den Gifttrunk verabreichte und ihren Bruder Sven L. bat, den Erdrosseler Steven M. anzuheuern, und schließlich Christin mit auf den Parkplatz lockte – war wegen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Bei ihr hatte die Berliner Kammer von der Verhängung der für Mord vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, weil sie durch ihr Geständnis und ihre Aussagen maßgeblich zur Aufklärung des Geschehens beigetragen habe. Damit hatte das Gericht von der Möglichkeit des § 46b Strafgesetzbuch Gebrauch gemacht.

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3 KOMMENTARE

  1. “… mindestens aber fünfzehn Jahre…“
    Dass diese Verantwortlichen in der Justiz noch eijn Auge zubringen…
    Pfui Teufel!

    Da möchte man ein gewaltliebender muskulöser Arabermafioso hinter Gittern sein, der sich einfach wahllos etwas austoben möchte… Kein Fetzen dürfte von diesen Kreaturen heil bleiben!!! Jeden Tag sollen sie die Angst verspüren, die das arme Mädchen in seinen letzten Minuten erleiden musste! Die Kleine tut mir so leid :‘-(

    Ich hoffe, es gibt die Wiedergeburt. Sie ist so früh aus dem Leben gerissen worden, ich würde es ihr so gönnen, noch mal kommen zu dürfen, ihre Eltern und alle, die sie liebhatten, noch mal wiederhaben zu dürfen.

    Was ihr widerfahren ist, tut richtig weh. Und die Verbrecher kriegen ein paar Jährchen Luxushotel, werden gehätschelt, therapiert, haben Sport und alles, was das Herz begehrt.

    Und gleichzeitig kommt Heiko Maas mit dem glorreichen Einfall, die Strafe für Mord verkürzen zu wollen…

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    P.S.: Nein, ich schrieb kein Spamposting. Vielen herzlichen Dank für ihre aufmunternden Späßchen!
    Und meine Email-Adresse ist sehr wohl gültig. Ist es hier so unerwünscht, zu kommentieren? Dann schließen SIe doch einfach die dafür gedachte Funktion!

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